Frage an Dieter Wiefelspütz von Christoph N. bezüglich Jugend
Sehr geehrter Herr Wiefelspütz,
Ich beziehe mich auf ihre Antwort zum Thema Paintball und Waffenrecht. Zunächst jedoch muss ich sie korrigieren, Paintball hat sehr wohl etwas mit Waffenrecht zu tun (Ich zitiere aus einem frei zugänglichem Dokument der Polizei):
,,Schusswaffen im Sinne des Waffengesetzes
sind Gegenstände, die zur Markierung, zum
Sport oder zum Spiel bestimmt sind und bei
denen Geschosse durch einen Lauf getrieben
werden (Anlage 1 zu § 1 Abs. 4 WaffG).
Danach sind Gotcha- und Soft-Air-Waffen
eindeutig Schusswaffen i.S.d. WaffG´´
Desweiteren werden z. B. bei der Bundeswehr bewusst Abbildungen von Menschen als Zielscheiben genutzt, falls hier eine Ausnahme im WaffG besteht, halte ich das für eine nicht vertretbare Doppelmoral.
Aber nun zu meiner Frage:
Warum haben sie keine Veranlassung auf Boxen oder Fechten einzugehen? Der Tatbestand der simulierten Tötung ist hier zweifelsfrei gegeben, dennoch sind diese Sportarten gesellschaftlich akzeptiert. Was unterscheidet ihrer Auffassung nach Paintball derart drastisch von diesen Sportarten das es ein Verbot rechtfertigt?
PS: Falls ich mich an einer Stelle ungebührlich ausgedrückt haben sollte, möchte ich mich dafür entschuldigen. Es ist nicht meine Intention ihnen gegenüber respektlos zu erscheinen.
Desweiteren möchte ich ihnen danken dass sie überhaupt Antworten auf gestellte Fragen zu diesem Thema geben, was man von manch anderen Politikern wie Hernn Bosbach oder Hernn Schäuble nicht behaupten kann.
Mit freundlichen Grüssen
Ein ambitionierter Paintballspieler der sich um die Zukunft seines Hobbys sorgt
Sehr geehrter Herr Nau,
ich bin der festen Überzeugung, daß Boxer und Fechter niemals das Töten von Menschen simulieren.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz, Mdb