Frage an Dieter Wiefelspütz von Andreas A. bezüglich Recht
Herr Dr. Dieter Wiefelspütz,
zur Thematik "Paintball" haben Sie sich sicherlich schon oft geäußert, aber es bleibt einem gar keine andere Wahl als die Absurdität eines Verbotes solcher Sportarten immer wieder zu verdeutlichen...
Ich zitiere Sie aus einer Antwort von Ihnen:
"Es ist nach unserem Waffenrecht strikt verboten, statt auf eine Scheibe auf das Bild eines Menschen zu schießen. Auf das Bild eines Menschen zu schießen ist sittenwiedrig. Denkbar ist auch in diesem Zusammenhang von einer Verletzung der Würde des Menschen zu sprechen.
Ich halte es für sittenwidrig bzw. für eine Verletzung der Menschenwürde, das Töten eines Menschen zu simulieren."
In de Punkt sind wir uns ja eigentlich einig, aber da müsste Ihnen eigentlich sofort die Frage ins Auge springen:
Warum nur wird es in der BRD dann zugelassen, die Simulation des "Tötens eines Menschens" zum Beispiel in der Bundeswehr nicht nur zuzulassen, sondern für jeden jungen Mann gar zur Pflicht (Wehrpflicht) zu machen?
Sie wissen sicherlich, dass man schon im Grundwehrdienst auf das "Bild eines Menschens" (Pappfiguren und ähnliches) schießt, das sind normale Schießübungen.
Es kann nicht sein, dass man sich diese Frage nicht stellt, wenn man der Überzeugung ist, dass das "Töten eines Menschens" eine "Verletzung der Menschenwürde" darstellt!
Meine Frage an Sie lautet also: Stellen Sie sich diese (obige) Frage im Zusammenhang mit der Bundeswehr (zum Beispiel) denn wirklich nicht?
Grüße,
Andreas Abels.
P.S.: Sollte meine Frage nicht veröffentlicht werden, bitte ich darum, sie an Herrn Wiefelspütze weiterzuleiten, danke.
Sehr geehrter Herr Abels,
Soldaten und Polizeibeamte müssen im Einsatz im Einzelfall auf Menschen schießen, unter Umständen sogar töten. Diese Berufsgruppen müssen deshalb auch realistisch üben dürfen, freilich unter hohen Sicherheitsauflagen. Das ist doch eine pure Selbstverständlichkeit. Deshalb gibt es auch "Schießkinos" bei der Polizei.
Das Gewaltmonopol ist beim Staat. Da soll es auch bleiben.
Ein Sportschütze, ein Fechtsportler etc. simuliert und trainiert niemals das Töten von Menschen. Wenn es gleichwohl geschieht, wird in elementarer Weise gegen gesetzliche Verbote verstoßen. Der betreffende "Sportler" wird mit Sanktionen rechnen müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB