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Dieter Wiefelspütz
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Frage von Frank B. •

Frage an Dieter Wiefelspütz von Frank B. bezüglich Jugend

Sehr geehrter Herr Wiefelspütz,

auf der Webseite des Kölner Anzeigers habe ich Ihre Aussagen zu der ePetition zum Thema "Internet - keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten" und zum weiteren Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens gelesen.
Ich habe dazu nun folgende Fragen:

1) Warum schaffen Sie kein eigenes Gesetz, das sich explizit mit dem von Ihnen vertretenen Thema auseinandersetzt? Warum eine Ergänzung des Telemediengesetzes?

2) Warum wird die Sperrliste nicht richterlich kontrolliert?
(Etwa so: Das BKA erstellt die Sperrliste, fordert aber sofort nach Aufnahme einer Webseite den Hoster der Webseite im In- oder Ausland auf, die Seite sofort zu sperren. Geschieht dies nicht, ist innerhalb von drei Tagen eine richterliche Genehmigung für die Sperre einzuholen. Diese Anordnung hat dann eine begrenzte Gültigkeit von 6 Monaten, danach muss sie erneuert werden. Damit hätte man viele dieser schrecklichen Seiten dann auch gleich aus dem Netz entfernt.)

3) Warum ist bereits der Aufruf der Stopp-Seite strafbewehrt?
(Es wird nicht lange dauern, bis Computerviren uns drohen, automatisch Stoppseiten aufzurufen, wenn wir uns nicht gegen Geld freikaufen, um einen Anfangsverdacht duch zu häufigen Aufruf der Stopp-Seite zu verhindern. Ein solches betrügerisches "Geschäftsmodell" ist im Bereich der Virenscanner bereits bekannt als "Scareware".)

4) Welche Einspruchsmöglichkeiten hat der Bürger? Was, wenn eine meiner regelmäßig besuchten Webseiten plötzlich auf der Sperrliste steht und ich nicht einmal erfahre, wieso?

Ich freue mich auf Ihre Antworten
Beste Grüße
Frank Brennecke

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Brennecke,

das Gesetzgebungsverfahren hat gerade begonnen. Detailfragen werden vor allem im federführenden Wirtschaftsausschuß zu würdigen sein. Ich persönlich bin der Auffassung, daß ein Richtervorbehalt für die Erstellung der "Sperrliste" nicht erforderlich ist. Wenn eine Internetangebot mit gesetzwidrigen Inhalten aus dem Verkehr gezogen wird, wird der "Kunde" selbstverständlich nicht benachricht. Das fände ich im Übrigen geradezu abwegig.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB