Frage an Dieter Wiefelspütz von Arnd F. bezüglich Familie
Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz,
vielen Dank für die Antwort. Allerdings möchte ich Ihnen in Ihrer Eigenschaft als MdB weitere Fragen im Zusammenhang mit dem AufenthG stellen. Das AufenthG beim Familiennachzug zum Deutschen Eheartner wurde verschärft. Weitläufig argumentieren Sie und die CDU/CSU damit, dass damit Schein- und Zwangsehen verhindert werden sollen. Weiterhin wurden dann Deutschkenntnisse (Sprachniveau A1) im Herkunftsland für den nachziehenden Ehepartnern verlangt.
Gibt es Zahlen und Fakten bzgl. Schein- und Zwangsehen mit Deutschen Staatsbürgern?
Gibt es Vergleichszahlen aus den Vorjahren insbesondere im Vergleich beim Familiennachzug zum Deutschen oder zum Ausländer?
Wieso braucht eine verarmte japanische Bäuerin keine Deutschkennntnisse nach A1, aber beispielsweise eine kaufmännisch gut ausgebildete Vietnamesin benötigt Deutschkenntnisse nach A1?
Für Ihre Antwort bedanke ich mich.
Mit freundlichen Grüßen
Arnd Feldmüller
Sehr geehrter Herr Feldmueller,
ich habe Ihnen bereits geantwortet. Ich habe mich zum Ehegattennachzug vielfach geäußert. Für Dauerdebatten stehe ich nicht zur Verfügung.
Ich möchte arbeitsfähig bleiben.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB