Frage an Dieter Wiefelspütz von Frank K. bezüglich Familie
Sehr verehrter Herr Wiefelspütz,
sicher ist die Formulierung "Folter" von Herrn Fellhauer überzogen.
Wegen der persönlichen Betroffenheit - zumindestes für mich nachvollziehbar.
Und ich akzeptiere, dass Sie auf dieser Basis keine Kommunikation fortführen wollen.
Dennoch sind es die angeführten Fakten sicher wert besprochen werden, weil es uns ja wirklich immer um die Menschen gehen sollte. Und hier wird es sogar sehr konkret.
Darf ich deshalb die Fragen einfach noch einmal stellen, den die Thematik ist es wert ernsthaft und sachlich diskutiert zu werden?
Wie kommt es zu den enormen Mehraufwänden - verglichen zu den politischen Aussagen seit 2007?
Sie sagten eine Prüfung der Umsetzungen für 2008 zu - gibt es da bereits Ergebnisse?
Falls ja, welche Optimierungen sind geplant?
Inwieweit werden die Vorschläge der FDP (Bundestagssache 16/12732 - ) von der SPD und Ihnen mitverertreten?
Dort heisst es: "Die durch das Urteil geschaffene Situation führe dazu, dass Ehepartner, die einem Drittstaat angehören und zu deutschen Staatsangehörigen nachziehen, Deutschkenntnisse nachweisen müssen, argumentiert die Fraktion in einem Antrag (16/12732). Dagegen müssten "drittstaatsangehörige Ehegatten von Unionsbürgern, die in der Bundesrepublik Deutschland leben, diesen Nachweis nicht erbringen ......Diese Situation bestehe im deutschen Recht bereits jetzt für solche Ehegatten aus Drittstaaten, die zu ihren hierzulande lebenden und aus privilegierten Staaten wie den USA stammenden Ehepartner nachziehen, heißt es in der Vorlage weiter. Diese "Rechtszersplitterung" sei "vollkommen inakzeptabel". Die Bundesregierung müsse einen Gesetzentwurf vorlegen, der die Vorgaben des Metock-Urteils voll umsetze. Auch müsse sie sicherstellen, dass Ehegatten deutscher Staatsbürger nicht benachteiligt werden."
Falls nicht, warum nicht?
Ich danke Ihnen für Ihre Geduld und Zeit.
Mit freundlichen Grüssen,
Frank Karnbach
Sehr geehrter Herr Karnbach,
ich habe Ihnen bereits mehrfach geantwortet, immer in derselben Angelegenheit.
Das Metock-Urteil des EGH halte ich für falsch. Ich hoffe, der Sachverhalt wird in der Zukunft durch den Gesetzgeber in Europa korrigiert.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB