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Dieter Wiefelspütz
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Frage von Peter K. •

Frage an Dieter Wiefelspütz von Peter K. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz,

irgendwann stolpere ich immer wieder zufällig über Ihre Antworten
in "abgeordnetenwatch", (diesmal über spiegel-online) die nicht unwidersprochen im Raum stehenbleiben dürfen.

Was wollen Sie / die Politik durch ein biometrisches Sicherungssystem erreichen?

Es steht keinem Menschen auf der Strin geschrieben, dass er unterwegs ist, um eine Bank zu überfallen, einen Menschen umzubringen oder Amok zu laufen. Die meisten der NS-Täter waren doch ganz normale Menschen, so wie Sie und ich!

Wer in der BRD / Europa illegal Waffen beschaffen will, dem bieten sich viele Möglichkeiten, sodass ein neues Sicherungssystem nur Kosten verursachen, aber keine zusätzliche Sicherheit bringen wird.

Wesentlich problematischer ist die Sicherstellung von Waffen durch Polizei und Justiz, die sich im Besitz eines Verdächtigen, in diesem Fall "eines wegen heimtückischen M o r d v e r s u c h s Verurteilten" befinden.

In seiner Antwort an den Präsidenten des Sächs. Landtags auf die Frage (Drs.-Nr. 4/14936) des Abgeordneten W. Petzold

"Der angebliche Täter hatte laut Waffenbesitzkarte mehrere Waffen. Wie und wann wurden diese Waffen sichergestellt?"

antwortete der Sächs. Justizminister Geerd Mackenroth am 01.04.2009 (es ist kein Aprilscherz!)

Die von dem Beschuldigten als Tatwaffe bezeichnete Waffe wurde anlässlich seiner vorläufigen Festnahme am 31. Juli 1996 aufgefunden und sichergestellt. Für eine Sicherstellung weiterer Tatwaffen bestand keine Veranlassung.

Dabei hatte der "Täter" diese g r o ß kalibrige Waffe nie als "Tatwaffe" bezeichnet, sondern an dieser nur sein Eigentum bestätigt, während der Arzt eine Verletzung durch ein k l e i n k a l i b r i g e s Geschoss festgestellt hatte.

Für die Sicherstellung von Vier Waffen eines "Tatverdächtigen" bestand keine Veranlassung.

Welches Unheil könnte ein Verrückter allein mit diesen Waffen anrichten?

Wie wollen Sie einer solchen (Staats-) Schlamperei / Vorsatz ? durch ein neues Gesetz begegnen?

MfG
Peter Köberle

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Köberle,

beim besten Willen, ich verstehe nicht, was Sie von mir wollen. Wenn Sie ein Problem mit Herrn Mackenroth haben, wenden Sie sich an Herrn Mackenroth. Den Sachverhalt, den Sie ansprechen, kenne ich nicht.

Die Tatsache, daß es illegale Waffen gibt, schließt nicht aus, daß gesetzliche Vorschriften den Umgang mit legalen Waffen regeln.

Wenden Sie sich bitte in Zukunft an einen Wahlkreisabgeordneten Ihres Vertrauens.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB