Frage von Dieter W. • 11.12.2008
Antwort ausstehend von Dieter Schütz FDP
(...) Dazu kann ich nochmals unterstreichen, dass ich aus den genannten Gründen einer zeitnahen Überprüfung der jetzigen Regelung des Hessischen Naturschutzgesetzes offen gegenüber stehe. (...) Wir können uns dabei zwar an bestehenden Regelungen anderer Bundesländer wie z.B. Bayern, wo das Radfahren ausführlich und detailliert im Gesetzestext geregelt ist, orientieren, sollten aber dennoch eine passgenaue individuelle Regelung für Hessen finden. (...)
(...) Für Reiten/Kutschfahrten ist das Betreten der Flur im HeNatG ausdrücklich geregelt (§ 7 Abs 1 HeNatG). Fahrradfahren in der Flur bedarf hingegen der Regelung durch Satzungen von Kommunen (§ 7 Abs 3). (...)