Frage an Dieter Peter Jahr von Karin R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Gesetze für einen ausreichenden aktiven Lärmschutz?
- Für die Bahn sind die Grenzwerte der 16. BlmSchV aus dem Jahr 1990 die Planungsgrundlage. Wäre es nicht gerecht, beim Bau dieser hoch frequentierten Strecke (Ost - West) vor allem die hohe Anzahl der Güterzüge und die hohen Zuggeschwindigkeiten zu berücksichtigen?
- Die errechneten Mittelungspegel sind laut Gesetz maßgebend für die Schallschutzmaßnahmen. Das sind nicht die Pegel, die wir hören werden. Belasten werden uns die max. Vorbeifahrpegel der Güterzüge.
- Unsere Politiker haben für die Projekte, die ab 2015 in der Planung sind, die Abschaffung des Schienenbonus beschlossen. Somit wird bei unserer Güterbahntrasse auf den Schienenbonus nicht verzichtet, also müssen wir ¼ des Zugkraches mehr dulden als die Grenzwerte von 1990 vorschreiben.
- Die vorgesehenen Lärmschutzwände werden mal gerade eine Einsparung bei den errechneten Mittelwerten von 6 dB(A) bringen.
10 dB(A) weniger Lärm bedeuten, dass das gefühlte Lärmempfinden sich halbiert.
Also bedeuten 6 dB (A) Einsparung nur etwa ¼ weniger empfundenen Lärm für uns als ohne Lärmschutzwände.
Eine gekrümmte Schallschutzwand würde die Lärmbelastung um 10 - 15 dB(A) minimieren. Das wurde von der Deutschen Bahn abgelehnt, es geht nicht zu realisieren. Aber auf Alternativen wurde verzichtet.
- Wir Privatleute erleben zur Verschlechterung unserer Lebensqualität gleich eine zweifache kalte Enteignung:
- durch die Wertminderung unserer Grundstücke verlieren wir unverschuldet einen Teil unserer Altervorsorge
- außerdem sind die Guthabenzinsen beim Sparen meistens niedriger als die aktuelle Inflation.
- Die Deutsche Bahn plant bis 2020, für leisere schnelle Güterzüge zu sorgen.
Was planen unsere östlichen Nachbarländer wegen ihren überalterten Güterwaggons?
- Ist die DB nach § 906 BGB nicht verpflichtet, für weniger Geräuschimmission zu sorgen?
Wie wird sich eine von der EU geplante radikale Liberalisierung der Bahn-Märkte auswirken?
Sehr geehrte Frau Robanske,
nach wie vor nutze ich "Abgeordnetenwatch" grundsätzlich nicht. Daher möchte ich Sie bitten, direkt mit mir über meine Emailadressen ( peter.jahr@europarl.europa.eu oder europabuero@peter-jahr.de ) Kontakt aufzunehmen.
Weiterhin besteht natürlich die Möglichkeit mit mir ein persönliches Gespräch zu führen. Wenden Sie sich dazu bitte an meine Büros in Burgstädt oder Döbeln. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie auf meiner Homepage: www.peter-jahr.de.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Peter Jahr, MdEP