Frage an Dieter Hilser von Torsten K. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Hilser,
seit einigen Monaten ist die elektrische Zigarette, bei der keine Tabakverbrennung stattfindet, vermehrt in den Medien vertreten. Die Berichterstattung wird hierbei massiv durch finanzielle Interessen beeinflusst - bis hin zu einem Erlass von Frau Ministerin Barbara Steffens, welcher inszwischen vom OVG Münster als rechtswidrig eingestuft wurde.
Wie stehen die SPD und Sie insbesondere der Thematik gegenüber hinsichtlich:
- des freien Verkaufs von E-Zigaretten und Liquids
- der zukünftigen Besteuerung nikotinhaltiger Liquids
- der Einordnung in das Nichtraucherschutzgesetz
Vielen Dank für Ihre Antworten.
Sehr geehrter Herr Kleine,
E-Zigaretten sind kein Gegenstand des Nichtraucherschutzes. E-Zigaretten schädigen -wenn überhaupt- lediglich den Raucher selbst. Die grüne Gesundheitsministerin Barbara Steffens ist mit ihrer Gesundheitswarnung ein wenig vorschnell gewesen. Das OVG Münster hält eine behördliche Warnung von E-Zigaretten sogar für rechtswidrig, weil aus seine Sicht die Produktreihe SNOKE® kein Arznei-, sondern ein Genussmittel sei. Im Kern geht es also um die Wertung der Liquids, nicht um die E-Zigarette selbst.
Insgesamt machen die verschiedenen, teilweise scheinbar widersprüchlichen Urteile deutlich, dass es bei diesem neuen Produkt E-Zigarette einen dringenden bundesgesetzlichen Regelungsbedarf gibt.
Mit freundlichen Grüßen
Dieter Hilser