Frage an Dieter Franz von Monika F. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung
Guten Tag!
Sehr geehrter Herr Franz, ich habe einige Fragen zum Thema Waffen.
1. Ist Ihnen bekannt, wie viele Waffenscheine jährlich für Jagdwaffen und wie viele für Sportwaffen ausgegeben werden?
2. Ist Ihnen bekannt, wie viele Sport- und Jagdwaffen in Hessen zur Zeit im Umlauf sind?
3. Wissen Sie, wie viele dieser Sport- oder Jagdwaffen davon jährlich wegen fahrlässigem Umgangs mit den Waffen wieder eingezogen wurden?
4. Ist Ihnen bekannt, wie oft die kommunalen Ordnungsämter jährlich durchschnittlich die Waffenbesitzerinnen/Besitzer auf die vorgeschriebene Lagerung dieser Waffen kontrollieren können?
5. Können Sie mir sagen, wie viele Sportschützenvereine es in Hessen gibt?
6. Sind alle hessischen Jagdberechtigte bei Hessenforst registriert?
7. Wie hoch ist der Anteil von Jugendlichen und wie hoch ist der Anteil von Frauen in den hessischen Jagd- und Sportschützenvereinen?
8. Sind Sie der Meinung, dass es rechtens ist, wenn jemand ein Waffenarsenal von 25 Sport- und Jagdwaffen in seinem Einfamilienhaus völlig ungesichert in den einzelnen Räumen und sogar offen in seinem Auto aufbewahrt? Also nicht in den vorgeschriebenen Waffenschränken und das Ordnungsamt zu wenig Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat, um den Hinweisen nachgehen zu können?
9. Warum haben die Ordnungsämter gar keine Zutrittsberechtigung bei Kontrollen?
Herr Franz, es geschehen so viele Unfälle mit Sport- und Jagdwaffen, könnten Sie sich bitte dafür einsetzen, dass es eine Waffennutzungsbegrenzung für die Sport- und Jagdwaffen gibt. Wozu braucht jemand 25 Waffen? Wer hat da die Waffenscheine nicht oder nicht richtig kontrolliert?
Herr Franz, es sind viele Fragen, aber, ich hoffe doch sehr auf Ihre Antworten.
Freundliche Grüße und Dank Monika Frank
Sehr geehrte Frau Frank,
urlaubsbedingt antworte ich etwas verspätet auf Ihre Fragen.
In Deutschland sind ca. 5,5 Millionen legale Schusswaffen, verteilt auf Jäger, Sportschützen, Sammler und Sicherheitsunternehmen, im Umlauf. In Hessen beläuft sich die Zahl auf ca. 480.000 legale Waffen. Im deutschen Waffengesetz ist festgehalten, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit eine Person eine Waffe besitzen darf. In § 36 WaffG ist geregelt, wie Waffen und Munition aufbewahrt werden müssen. Die genaue Anzahl an Kontrollen pro Jahr ist im Gesetz nicht geregelt. Waffenbesitzer sind auf Verlangen der zuständigen Behörde verpflichtet, die getroffenen Vorkehrungen zur Waffenaufbewahrung nachzuweisen. Bei Zweifeln an der ordnungsgemäßen Aufbewahrung von Waffen kann die zuständige Behörde vom Waffenbesitzer Zutritt zum Ort der Waffenaufbewahrung verlangen. Der Waffenbesitzer hat dabei eine Mitwirkungspflicht gegenüber der Behörde, es gilt aber das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung. Ungesicherte Aufbewahrung von Schutzwaffen darf es natürlich nicht geben. Jeder Waffenbesitzer muss sich an die im Gesetz verbindlich festgelegten Normen zur Aufbewahrung von Waffen halten. Zur Durchsuchung einer Wohnung ist ein Durchsuchungsbefehl notwendig. Nur die Polizei ist berechtigt mit einem Durchsuchungsbefehl eine Wohnung zu durchsuchen. Das Ordnungsamt ist bei der Kontrolle der Aufbewahrungsorte von Waffen auf die Mithilfe der Waffenbesitzer angewiesen.
Ihre statistischen Fragen sind leider ohne eine parlamentarische Anfrage an die Landesregierung nicht zu beantworten. Ich hoffe, dass ich den Rest Ihrer Fragen zufriedenstellend beantworten konnte.
Mit freundlichem Gruß,
Dieter Franz