Frage an Diana Lehmann von Bernd K. bezüglich Medien
Sehr geehrte Frau Lehmann,
demnächst entscheiden Sie über die Erhöhung des Rundfunkbeitrages. Ist diese Erhöhung, auch wenn der Betrag für den einzelnen Haushalt gering erscheinen mag, tatsächlich gerechtfertigt?
In diesem und vielleicht auch im folgenden Jahr gibt es keine teuren Sportübertragungen, Olympia z.B. ist abgesagt. Ob und in welcher Form das 2021 stattfindet, ist ungewiss. Auch die Ausgaben für neue Produktionen, egal ob Filme oder Veranstaltung, waren in den letzten Monaten eher überschaubar. Das Programm besteht seit Monaten vorwiegend aus Wiederholungen.
Was jedoch besonders auffällt: Es fließen große Summen des Rundfunkbeitrags nicht etwa in die Programmgestaltung, sondern in die Pensionen der früheren Mitarbeiter. Allein die ARD-Anstalten müssen in den kommenden vier Jahren laut ihrer Finanzplanung knapp 1,4 Milliarden Euro an Pensionen auszahlen, konnte man in der FAZ lesen. Bei ca. 8 Milliarden Euro Gesamthaushalt. Die notwendigen Rückstellungen für künftige Rentner beziffern sich im selben Zeitraum auf weitere drei Milliarden Euro.
Die Intendantin des MDR, Frau Wille, hat sich einen Rentenanspruch von 17.187 Euro monatlich erarbeitet. Wie viele Gebührenzahler müssen dafür monatlich zahlen, um diesen Betrag zu erwirtschaften?
Vielleicht können Sie einmal öffentlich darlegen, womit Sie eine weitere Gebührenerhöhung begründen?
Sehr geehrter Herr Kaiser,
haben Sie besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne beantworte.
Für uns Sozialdemokraten ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk ein unverzichtbarer Bestandteil der pluralen Medienlandschaft Deutschlands. Genau wie seine privaten Pendants braucht er daher eine auskömmliche Finanzierung. Diese erfolgt im Wesentlichen über den Rundfunkbeitrag. Die Höhe dieses Rundfunkbeitrags wird aber nicht einfach durch „die Politik“ (das sind in diesem Fall die Bundesländer) festgelegt, sondern es wird regelmäßig durch ein staats- und politikfernes Expertengremium, die Kommission für die Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF), der Finanzbedarf der öffentlich-rechtlichen Sender für die nächsten Jahre ermittelt. Die Fachleute der KEF sind nun bei ihren Prüfungen und Berechnungen zu dem Ergebnis gekommen, dass der Rundfunkbeitrag ab 1.1.2021 – nach 11 Jahren ohne Erhöhung– dringend auf 18,36 Euro angehoben werden muss, da der öffentlich-rechtliche Rundfunk sonst seine Aufgaben nicht mehr erfüllen kann.
Dieser Erhöhungsvorschlag der KEF ist inzwischen von den Landesregierungen der Bundesländer geprüft und bestätigt worden. Ich gehe daher davon aus, dass ein entsprechender, zwischen den Landesregierungen abgestimmter Entwurf eines neuen Rundfunkbeitragsstaatsvertrags in den kommenden Wochen die Landtage erreichen wird. Sobald dies der Fall ist, wird sich meine Fraktion intensiv mit den Prüfungen und Berechnungen der KEF und dem von den Landesregierungen vorgeschlagenen neuen Rundfunkbeitrag befassen. Dabei wird es uns selbstverständlich darum gehen, eine Balance zwischen den Finanzierungsnotwendigkeiten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und möglichen Einsparpotentialen bei den Sendern herzustellen. Ihre Kritik an den Pensionslasten, die der öffentlich-rechtliche Rundfunk in den kommenden Jahren zu schultern hat, wird dabei auch eine Rolle spielen.
Mit freundlichen Grüßen
Diana Lehmann