Frage an Detlef Grumann von Margit Ricarda R. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Hallo Detlef,
als Mobbingberaterin beobachte ich die Entwicklung der Entsorgung älterer Arbeitnehmer, kranker Arbeitnehmer und Schwerbehinderter seit Jahren mit großer Sorge. Bis heute ist es keiner politschen Partei gelungen ein Anti-Mobbinggesetz auf den Weg zu bringen. Wenn sich die Parteien nicht bewegen, ist zu erwarten, dass uns (wieder einmal) eine europäische Lösung übergestülpt wird.
Dann bleiben Kündigungsschutzrechte, Schwerbehindertenrechte und Besitzstandswahrung auf der Strecke. Ein Alptraum wäre die generelle Abfindung bei Kündigung ohne Angabe von Gründen von zwei Gehältern, unabhängig davon, wie lange jemand im Unternehmen war.
Die Öffentlichkeit weiß darüber so gut wie nichts, weil die Parteien das nicht thematisiert haben. Was können wir wenigen - parteilosen - Bürger tun, um diese Entwicklung zu stoppen. Was wirst du tun?
Gruß
Ricarda
Hallo Ricarda,
psychische Belastungen durch Mobbing führen bei Betroffenen oft zum Verlust des Arbeitsplatzes, massiven gesundheitlichen Beschwerden, bis hin zu akuter Suizidgefahr. Das Resultat sind hohe Ausfallzeiten, schlechte Arbeitsergebnisse, ein schlechtes Betriebsklima und damit für das Unternehmen erhebliche negative betriebswirtschaftliche Folgen. Diesen Nachteilen für alle Beteiligten muss professionell gegengesteuert werden.
Neben ethischen und moralischen Gründen ist aber auch der sich abzeichnende demografischer Wandel mit einem kleiner werdenden Erwerbspersonenpotenzial umd sich damit bereits abzeichneneden Fachkräftemangel zu berücksichtigen. Sowohl die Führungskräfte als auch die Gremien und Interessenvertreter der Beschäftigten von Unternehmen, Betrieben und Verwaltungen sind gleichermaßen gefordert und insbesondere auch gesetzlich zum Handeln verpflichtet.
Mit der Rahmenvereinbarung IP/07/569, die von den Sozialpartnern am 26.4.2007 in Brüssel unterzeichnet wurde, ist eine verbindliche Grundlage für ein deutsches Anti-Mobbing-Gesetz geschaffen worden. Vereinbart wurde auch, dass die Rahmenvereinbarung im Laufe der nächsten drei Jahre von den Sozialpartnern auf nationaler Ebene in allen EU-Mitgliedsstaaten umzusetzen ist.
Während ein spezielles Anti-Mobbing-Gesetz bereits in Frankreich, Schweden und Österreich verabschiedet wurde, gestaltet sich die Umsetzung in Deutschland eher problematisch und schwierig. Bereits 1997 wurde eine entsprechende Petition für ein Verbot des so genannten Mobbing am Arbeitsplatz durch Bundesgesetz gefordert. Der Peditionsausschuss des Bundestages vermochte damals nicht die Anregung für einen Gesetzentwurf zu unterstützen, da die bisherige und immer noch aktuelle Rechtslage nach Auffassung des Ausschusses einen umfassenden Schutz vor "Mobbing am Arbeitsplatz" gewährleistet.
Die Realität zeigt ein erschreckend anderes Bild. Parteien, Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen haben es in der Vergangenheit versäumt, mit Nachdruck für die Umsetzung eines entsprechenden Gesetzes einzutreten. Auch die Auswirkungen des demografischen Wandel fordern ein rasches Handeln. Wenn auf Bundesebene nichts geschieht, sollte Hamburg die Chance nutzen und ein entsprechendes Gesetz als Bundesland beschließen. Und zwar noch 2011. Denn Hamburg ist dieses Jahr Umwelthauptstadt.
Umweltschutz bedeutet Gesundheitsschutz.
Und dem Schutz der Gesundheit dient ein Anti-Mobbing-Gesetez. Für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Hamburg und in einer fairen Arbeitswelt.
Es wird daher Zeit, dass wir ein Anti-Mobbing-Gesetz auf den Weg bringen und ich selbst bin Mitglied in einem entsprechenden Arbeitskreis.In meiner langjährigen Tätigkeit in der Beratung und Schulung von Betriebsräten, wie auch aus eigener beruflichen Erfahrung, beobachte ich seit Jahren, das in Deutschland schon lange etwas schief läuft im Umgang mit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Nicht umsonst lautet mein Slogan für die Wahl daher: Detlef Grumann: Parteilos - Für eine faire Arbeitswelt -.
Mit freundlichen Grüßen
Detlef