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Detlef Dzembritzki
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Frage von Klaus B. •

Frage an Detlef Dzembritzki von Klaus B. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Dzembritzki,

am heutigen Tag haben Sie der Privatisierung der Deutschen Bahn zugestimmt. Wieso stimmen Sie für die Privatisierung, obwohl bekannt ist, dass 2/3 der Bevölkerung grundsätzlich dagegen ist? Wie können Sie es als Sozialdemokrat zulassen, dass mehr und mehr Volksvermögen verschleudert wird? Womit soll der Staat noch Politik machen, wenn er nichts mehr besitzt?
Meine Stimme bekommen Sie garantiert nicht mehr.
Freundliche Grüße aus Berlin-Wittenau

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Böttcher,

die Teilprivatisierung der Bahn ist ein umstrittenes Thema, welches die Gemüter bewegt. Ich möchte Ihnen im Folgenden meine Beweggründe für mein Abstimmungsverhalten verdeutlichen.

Die Teilprivatisierung der DB AG umfasst viele Vorteile, von denen die Bahn-Kunden profitieren werden, ohne dass, wie Sie es nennen, „Volksvermögen verschleudert“ wird. Denn die Deutsche Bahn AG bleibt auch nach der Teilprivatisierung im Mehrheitseigentum des Bundes, der mindestens 51 % der Anteile behält. Das Eigentum an der Schieneninfrastruktur (DB Netz AG), an der DB Station und Service AG und der DB Energie GmbH geht jetzt zu 100 % an den Bund. Bisher hatte dieser nur indirekt – also als Anteilseigner der DB AG – eine Eigentümerfunktion inne. Damit – und das ist ja offensichtlich eine Ihrer Hauptbefürchtungen – ist künftig sichergestellt, dass kein privater Investor Zugriff auf nur einen einzigen Meter Schiene erhält. Die DB AG darf das Schienennetz bewirtschaften, und die Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) werden im DB-Konzern wirtschaftlich geführt. In der so genannten Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung sind klare Vorgaben zur Qualität des Netzzustandes formuliert. Sollten die EIU sich daran nicht halten und das Schienennetz vernachlässigen, müssen sie mit empfindlichen Sanktionen rechnen. Schließlich liegt es in der Entscheidung des Bundes, im Rahmen des Bedarfsplans neue Projekte mit den EIU im DB-Konzern zu realisieren. Wie bisher wird das Parlament diesen Bedarfsplan per Gesetz festlegen, und der Bundesrat muss dem zustimmen. Damit ist auch die demokratische Kontrolle sichergestellt.

Der Bund erhält durch die Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV) somit zum ersten Mal ein ergebnisorientiertes Instrumentarium an die Hand, um die Durchsetzung seiner grundgesetzlichen Infrastrukturverantwortung deutlich zu verbessern und die Qualität im Schienennetz und bei den Bahnhöfen durchzusetzen.

Private Investoren werden weder an der DB AG noch an den Infrastrukturunternehmen beteiligt. Dritte erhalten keinen Einfluss auf die Strategie des Konzerns. Der Bund wird so seiner im Grundgesetz festgelegten Infrastruktur- und Angebotsverantwortung auch in Zukunft vollständig nachkommen. Die Bahnreform sichert schließlich ein attraktives Mobilitätsangebot und die zusätzlichen Finanzmittel sollen verwendet werden, um moderne Züge zu beschaffen, Bahnhöfe zu renovieren, das Schienennetz zu ertüchtigen, Engpässe auf den Strecken und an Knotenpunkten zu beseitigen sowie in den aktiven und passiven Lärmschutz zu investieren. Dass das nicht von heut auf morgen stattfinden und wirken kann, versteht sich von selbst. Das Ziel aber ist klar: Wir bauen die Bahn so um, dass es auch in Zukunft sehr gute Leistungen zu bezahlbaren Preisen geben wird.

Mit freundlichen Grüßen
Detlef Dzembritzki