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Detlef Dzembritzki
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Frage von Oliver L. •

Frage an Detlef Dzembritzki von Oliver L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dzembritzki,

Wie stehen Sie zum Thema "Volksentscheid" auf Bundesebene, mit anderen Worten würden Sie eine entsprechende Gesetzesinitiative, in einer wie bspw. von FDP und Grünen in 2002 eingebrachten Form (Ablauf als Volksinitiative, Volksbegehren, Volksentscheid) unterstützen? Wenn ja, warum, wenn nein, warum nicht. Mich interessieren weniger die Verdienste der SPD bzw. die Parteilinie, als vielmehr Ihre persönliche Überzeugung.

Mit freundlichen Grüßen
Oliver Liche

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Liche,

ich danke Ihnen für die Frage und beantworte sie gerne. Die Bundesrepublik Deutschland ist eine repräsentative Demokratie, der ein hoher Wert zukommt. Sie gilt es zu stärken und schützen. Die im Grundgesetz verankerten Regeln haben sich nach vielen Jahren als solides und demokratiefähiges Instrument in der deutschen Parlamentsgeschichte bewährt.

Daneben können die Bundesländer in ihren Landesverfassungen eigene, direkt demokratische Instrumentarien festlegen. Das liegt in ihrem Ermessensspielraum. Der Berliner Senat hat bei der letzten Abgeordnetenhauswahl im Jahr 2006 und auf Betreiben der Berliner SPD die Bürgerinnen und Bürger direkt darüber abstimmen lassen und die Zustimmung war überwältigend. Das ist ein Erfolg sozialdemokratischer Politik und eine klare Stärkung direkt demokratischen Einflusses auf Kommunal- und Landesebene.
Seither hat es verschiedene Bemühungen gegeben, Bürgerbegehren und Volksentscheide herbeizuführen. Hier möchte ich exemplarisch die Volksentscheide zum Flughafen Tempelhof und zur Initiative „Pro Ethik“ nennen. Beide sind aufgrund des fehlenden Erreichens des nötigen Quorums von 25% gescheitert. Auf kommunaler Ebene hatte die Initiative „Media Spree versenken“ dagegen Erfolg. Unabhängig davon, wie man dazu stehen mag, zeigt dies, dass direkte Einflussnahme möglich ist.

Ich meine, dass diese Einflussmöglichkeiten auf Kommunal- und Landesebene begrenzt bleiben sollten. Zum Einen, weil die Bundesrepublik Deutschland auf Bundesebene bisher gute Erfahrungen mit dem bewährten System gemacht hat und uns die Erfahrungen der deutschen Geschichte insbesondere der Weimarer Zeit lehren, dass wir sehr behutsam mit direkt demokratische Verfahren sein sollten (das gilt zum Beispiel insbesondere für die Direktwahl des Bundespräsidenten), und zum Anderen weil ein direkt demokratisches Abstimmungsverfahren – wie beispielsweise in der Schweiz üblich – nicht eins zu eins auf bundesdeutsche Verhältnisse übertragen und angewendet werden kann.

Welche Rückschlüsse sich letztendlich aus den Erfahrungen direkt demokratischer Verfahrensweisen in den Bundesländern ergeben, wird die Zukunft zeigen. Zum jetzigen Zeitpunkt wäre es sicherlich verfrüht, Schlussfolgerungen zu ziehen, die eine Stärkung direkter Demokratie auch auf Bundesebene vorsehen würden.

Mit freundlichen Grüßen
Detlef Dzembritzki