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Detlef Dzembritzki
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Frage von R. G. •

Frage an Detlef Dzembritzki von R. G. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Dzembritzki,
mich interessiert Ihre Einstellung (und die der SPD) zum Thema "Unterbringung psychisch Kranker und Drogenabhänger in Wohnhäusern".
Da ist so ein konkreter Fall einer Psychiatriepatientin, die nachts bei den Nachbarn geklingelt hat und ein ganzes Wohnhaus tyrannisiert hat. Die Polizei war im Dauereinsatz. Die Mieter sind vergablich bei der GSW Sturm gelaufen. Neue Mieter sind dort eingezogen, ohne dass sie von der GSW informiert worden wären, in was für ein Umfeld sie ziehen.
Diese Person hat die Angewohnheit, zwischen 2 und 4 Uhr morgens nach Hause zu kommen und durch Poltern und andere Geräusche, die Nachbarschaft zu wecken. Laut GSW wäre das kein Grund für eine Mietminderung.
Es gibt Politiker, die an "das Gute im Menschen" glauben und die den Kranken eine Chance geben wollen. Integration heißt das Zauberwort.
Wie stehen Sie zu diesem Thema und halten Sie so einen Nachbarn für zumutbar? An wen kann sich ein Bürger, der Steuern zahlt wenden, wenn er wegen des Schlafdefezits seinen Arbeitsplatz verliert?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau G.,

grundsätzlich halte ich es für richtig, chronisch kranken Menschen - und um solche handelt es sich ja bei psychisch Kranken und auch bei Drogenabhängigen - den Weg zurück in ein selbstbestimmtes und eigenständiges Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen. Das hat nichts mit dem Glauben an das „Gute im Menschen“ zu tun, sondern ist eine Frage der Menschenwürde, die nicht ohne Grund gleich im ersten Artikel unseres Grundgesetzes geschützt ist.

Deshalb halte ich es auch für richtig, wenn diese Menschen mit ärztlicher Unterstützung und der individuell notwendigen Betreuung die Chance erhalten, in einer eigenen Wohnung zu wohnen.

Dies und die damit möglicherweise auftretenden Probleme dürfen aber natürlich nicht dazu führen, dass die Nachbarn über Gebühr strapaziert werden, wie das in dem von Ihnen beschriebenen Fall sicherlich ist. Hier haben meiner Meinung nach sowohl die Wohnungsbaugesellschaft als auch Einrichtungen die die entsprechende Person betreuen, die Verpflichtung einzugreifen.

Ich teile auch die Auffassung der GSW nicht, dass eine andauernde Störung der Nachruhe kein Grund für eine Mietminderung ist. Ich bin allerdings auf jeden Fall der Auffassung, dass alles versucht werden sollte um die Angelegenheit gütlich zu klären.

Ich bin deshalb gerne bereit, zu vermitteln. Wenden sie sich dafür bitte an mein Bürgerbüro in Waidmannslust (Waidmannsluster Damm 149, 13469 Berlin, Telefon 409 109 33, Öffnungszeiten Mo, Di, Fr 14-18 Uhr, Do 10-14 Uhr). Mit meinen Mitarbeitern kann dann der konkrete Fall und ein weiteres Vorgehen besprochen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Detlef Dzembritzki