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Detlef Dzembritzki
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Frage von Klaus-Dieter M. •

Frage an Detlef Dzembritzki von Klaus-Dieter M. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Dzembritzki,

wie ich hier gesehen habe, antworten Sie hier nie, dennoch möchte ich meine Fragen stellen:

Wie sehen Sie das Problem Mobbing am Arbeitsplatz?

Ich würde von Ihnen gerne zu erfahren, inwieweit Sie sich als Politkerin für die vielen Mobbingopfer einsetzen. Denn die bestehenden Gesetze scheinen für den Schutz der Betroffenen nicht auszureichen.

Mobbing ist nicht nur ein Problem von Betroffenen, sondern auch für die Volkswirtschaft. Aktuelle Studien gehen von derzeit einer über Million Mobbingopfern in Deutschland aus. Eine Folge dieses Phänomens sind geschätzte Kosten in Höhe von bis zu 50 Millionen Euro.

Die Bundesärztekammer schätzt:
1 Million Mobbingopfer;
jährlich 120.000 neue Opfer;
jährlich ca. 6.000 Mobbing-Tote durch Selbstmord

Danke für Ihre Aufmerksamkeit, ich freue mich auf Ihr Feedback.

Mit freundlichen Grüssen

Klaus-Dieter May

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr May,

wie ich aus vergangenen Gesprächen und schriftlichen Kontakten weiß, beschäftigen Sie sich ausgiebig mit dem Thema Mobbing.

Sie sprechen mit Ihrem Anliegen ein wichtiges Thema an. Mobbing ist in der Tat ein ernst zu nehmendes, oft unterschätztes Problem. Umso wichtiger ist Ihre ehrenamtliche Arbeit, mit der sie Betroffenen eine Anlaufstelle im Internet bieten.

Meiner Meinung nach ist Mobbing ein gesamtgesellschaftliches Problem. Nicht nur die Politik, auch die Arbeitgeber und Arbeitnehmer in den Betrieben und Verbänden sind hierbei aufgefordert, gemeinsam für eine Verbesserung der gegenwärtigen Situation einzutreten. Die Politik ist in diesem Bereich zwar nicht machtlos, kann jedoch nur die Rahmenbedingungen, beispielsweise im Arbeitsschutzgesetz oder dem Antidiskriminierungsgesetz, setzen. Die Bundesregierung unter Gerhard Schröder hat bereits in der letzten Legislaturperiode einen Entwurf für das Antidiskriminierungsgesetz eingebracht. wie Sie vielleicht wissen, ist damals die Verabschiedung des Gesetztes durch die CDU-Mehrheit im Bundesrat verhindert worden.

Im Mai 2006 hat sich die große Koalition auf einen Entwurf über ein "Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz" geeinigt, das inhaltlich in großen Teilen mit dem Entwurf des Antidiskriminierungsgesetzes von 2005 identisch ist. Das Gesetz wurde im Bundestag gegen die Stimmen von FDP und Linkspartei beschlossen und ist seit August 2006 in Kraft.

Mit der Umsetzung dieses Gesetzes sollen Frauen, Männer, Ältere, Menschen mit Behinderung, Lesben, Schwule und Menschen unterschiedlicher Religionen und Weltanschauungen effektiven Schutz im Arbeits- und Zivilrecht erfahren. Diskriminierungsschutz wird gerade in Zeiten eines angespannten Arbeitsmarktes effektive Teilhabe und Chancengleichheit für alle sichern.

Ich weiß, dass die Problematik Mobbing zu umfassend ist, um sie mit einem einzelnen Gesetz lösen zu können. Trotzdem ist das Gesetz sicherlich ein wichtiger Schritt dahin, dass sich Opfer von Diskriminierung und Mobbing besser wehren können.

Ich würde Ihnen empfehlen, sich bei spezifischen Fragen an die entsprechenden Experten der jeweiligen Zuständigkeitsbereiche, zum Beispiel beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (www.bmas.bund.de) zu wenden.

Ich wünsche Ihnen und Ihrem Beitrag zur Bekämpfung dieser Problematik weiterhin viel Erfolg.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Detlef Dzembritzki