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Detlef Dzembritzki
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Frage von Jürgen K. •

Frage an Detlef Dzembritzki von Jürgen K. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Dzembritzki,

Die Altersvorsorge der Mehrheit unserer Bevölkerung wird aus den selbst eingezahlten Beiträgen in die gesetzlichen Sozialversicherungen erbracht.
Die spätere Rentenzahlung ergibt sich somit aus den im gesamten Berufsleben erzielten unterschiedlichem Einkommen. (Durchschnittsberechnung nach der Rentenformel). Warum gilt diese Berechnung nicht auch für Beamte? Die Pension wird nach meiner Kenntnis nach dem letzten Bezügen berechnet.
Dieses empfinde ich als soziale Ungerechtigkeit.
Ist diese Bevorzugung mit unserem Grundrechten vereinbar?
Beabsichtigt die SPD dieses zu verändern?
Für eine Antwort wäre ich dankbar

mit freundlichen Grüßen
J.Kränzlein

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Kränzlein!

Vielen Dank für Ihre Frage, die ich Ihnen gerne beantworte:

Bereits mit der Rentenreform 2001 hat die rot-grüne Bundesregierung einen wichtigen Schritt getan, um die gesetzliche Rente mittel- und langfristig zu akzeptablen Bedingungen für die zukünftigen Beitragszahlerinnen und Beitragszahler zu sichern. Weil unsere Gesellschaft aber immer älter wird, sind weitere Anpassungen notwen-dig.

Dabei müssen wir im Blick behalten, dass es einen Ausgleich zwischen den Interessen aller Beteiligten gibt, das heißt, zwischen Jung und Alt, Einzahlenden und Bezie-hern sowie Pensionären und Rentnern.

Meiner Auffassung nach besteht aber kein Anlass zu der Besorgnis, die Beamtenschaft werde von Belastungen verschont, die sonstige Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen tragen müssen.

Seit 1998 wurde auf Initiative der rot-grünen Bundesregierung mehrere Gesetze zum Thema Rente, Versorgungsbezüge und Beamtenversorgung in den Bundestag eingebracht und verabschiedet. Ein Teil der eingebrachten Vorschläge, bei denen der Bundesrat zustimmen muss, wurde dort von der CDU/CSU-geführten Bundesratsmehrheit blockiert, obwohl gerade die Bundesländer ganz überwiegend die Lasten der Beamtenversorgung zu tragen haben.

So gab es seit 1989 mehrere einschneidende Änderungen in der Altersversorgung der Beamtinnen und Beamten. Die Beamtenpensionen unterliegen beispielsweise für eine lange Übergangszeit einer stärkeren Besteuerung als die Renten. Die Bezüge der Versorgungsempfänger liegen in diesem Jahr um 0,1 % unter denen des Jahres 2002, wobei Erhöhungen bis einschließlich 2007 nicht vorgesehen sind. Auch bei den Beihilfen, die Beamtinnen und Beamten in Krankheits- und Pflegefällen gewährt werden und dem Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung entsprechen, sind bereits Verschlechterungen erfolgt.

Grundlegend gilt, dass rentenrechtliche Regelungen stets wirkungsgleich in das Beamtenversorgungsrecht übertragen werden, damit die Pensionäre nicht gegenüber den Rentnerinnen und Rentner besser gestellt werden. Dies erfolgt schrittweise, wird aber immer umgesetzt.

Als Hinweis: Mit der von uns geplanten Bürgerversicherung im Gesundheitsbereich machen wir zudem einen weiteren wichtigen Schritt, alle Arbeitnehmerinnen und Ar-beitnehmer in das Solidarsystem, auf dem unser Land aufgebaut ist, einzubeziehen - egal ob Beschäftigte, Selbständige oder Beamtinnen und Beamte. Jeder zahlt nach seiner Leistungsfähigkeit.

Zum Schluss gebe ich zu bedenken, dass alle diese Maßnahmen Schritt für Schritt umgesetzt werden müssen und daher Zeit brauchen. Mit Behutsamkeit und Einbeziehung aller Beteiligten erreicht man langfristig mehr und Besseres als mit abrupten Lösungen.