Frage an Detlef Baer von Günter S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Wie war und ist Ihre Haltung zu den Altanschließer-Beiträgen? Wie haben Sie sich dazu in den Landtagsdiskussionen geäußert?
Was haben Sie speziell in Eisenhüttenstadt dazu getan? Sehen Sie eine Chanse die betroffenen Bürger doch noch zu entlasten?
Sehr geehrter Herr Schulz,
das Landesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 21. September 2012 entschieden, dass es unerheblich ist, ob ein Grundstück bereits zu DDR-Zeiten an das Abwassernetz angeschlossen worden ist. Das Urteil schreibt fest, dass alle an das öffentliche Abwassernetz angeschlossenen Grundstücke an den nach 1990 getätigten Investitionen der Abwasserverbände zu beteiligen sind.
Ob die Abwasserverbände auf Gebühren, Beiträge oder eine Mischfinanzierung aus Beiträgen und Gebühren umstellen liegt in der kommunalen Verantwortung.
Sofern sich der Aufgabenträger bzw. der Abwasserverband für die vollständige oder anteilige Beitragsfinanzierung entscheidet, ist er aber verpflichtet, Anschlussbeiträge für alle angeschlossenen Grundstücke zu erheben.
Ich bin der Ansicht, dass alle Nutzer einer Anlage diese auch finanzieren sollten. Denn wenn einen Teil davon befreit wird – und das wäre der Fall, wenn die Altanschließer nicht an den Investitionskosten nach 1990 beteiligt würden - wer soll deren Anteil tragen? Dennoch halte ich eine Härtefallprüfung im Einzelfall für notwendig.
In diesem Zusammenhang möchte ich anmerken, dass ich es fast 25 Jahre nach der Einheit für wichtig halte, diese Thematik endgültig abschließen zu können und alle Beteiligten Rechtsicherheit erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Detlef Baer