Wie positionieren Sie sich zur Forderung von IM Faeser das Waffenrecht zu verschärfen und die erlaubte Klingenlänge mitgeführter Messer von 12 auf 6 cm zu halbieren?
Sehr geehrter Herr E., vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich unterstütze ausdrücklich den Vorschlag der Bundesinnenministerin. Die Statistik zeigt, dass die Zahl der Messerangriffe in Thüringen das dritte Jahr infolge gestiegen ist. Angriffe mit Messern haben in den letzten Jahren immer wieder zu Schwerverletzten und Todesopfern in Deutschland und auch in Thüringen geführt. Das Problem ist vorhanden, weswegen hinter Nancy Faesers Vorschlag auch die Polizeigewerkschaften und der Bundesrat stehen.
Auch Messer mit einer Klingenlänge zwischen 6 und 12 cm können eine erhebliche Gefahr darstellen. Zu beachten ist, dass es hier ja nicht um den Besitz, sondern das Führen des Messers außerhalb der eigenen Wohnung geht. Die Gewaltforschung hat das Mitführen von Messern – insbesondere unter Jugendlichen – als Risikofaktor identifiziert: Gewaltstraftaten werden wahrscheinlicher unter dieser Voraussetzung. Rund ein Drittel der eines Messerangriffs Tatverdächtigen in Thüringen sind unter 21 Jahre alt – damit ist diese Altersgruppe gemessen an Ihrem Tatverdächtigenanteil an allen Straftaten (20 %) überrepräsentiert. Es geht also um gezielte Maßnahmen, damit es zu Messerangriffen möglichst gar nicht erst kommt.
Selbstverständlich geht es uns nicht darum, Menschen mit einem berechtigten Interesse am Mitführen von Messern zu gängeln. Das ist auch nicht die Systematik des Waffengesetzes. Die einschlägige Vorschrift zum Verbot des Führen von Messern sieht ausdrücklich eine Ausnahmeregelung vor für Menschen, die ein Messer etwa aus beruflichen oder sportlichen Gründen mit sich führen (§ 42a Abs. 3 WaffG). Auch behauptet die SPD nicht, dass allein mit dieser spezifischen Maßnahme das Problem gelöst würde. Vielmehr kommt es auf ein Maßnahmenpaket an, zum dem insbesondere auch effektive Präventionsprogramme gehören. Auch hat die SPD in den letzten Jahren die Zahl der Polizisten in Thüringen erhöht und somit die Voraussetzungen für mehr Polizeipräsenz geschaffen.