Werden Sie im Falle einer zukünftigen Bundesrats-Mitgliedschaft für die Freie und Hansestadt Hamburg einen Antrag auf Entscheidung der Verfassungswidrigkeit der AfD in den Bundesrat einbringen?
Guten Tag Herr Thering,
neben dem Bundestag hat auch der Bundesrat die Möglichkeit bei dem Bundesverfassungsgericht einen Antrag auf Entscheidung der Verfassungswidrigkeit einer Partei zu stellen.
Die Petition „Prüft ein AfD-Verbot“ hat fast 1 Millionen Unterzeichner. Die Antragsberechtigten Verfassungsorgane sind trotzdem bisher nicht aktiv geworden.
Nachdem im Bundestag bisher keine Entscheidung gefallen ist, nach zahlreichen Medienberichten voraussichtlich keine Mehrheit zustande kommt und es aufgrund der vorgezogenen Neuwahlen fraglich ist, ob der Vorgang noch rechtzeitig abgeschlossen werden kann, bedarf es wohl einer Alternative: die Beantragung durch den Bundesrat.
Die Gründe und Argumente sind hinlänglich bekannt. Es bedarf auch keines Gutachtens vorab. Das übernimmt das Bundesverfassungsgericht dann für Sie.
Ein Partei-Verbotsverfahren hat in unserem Land hohe Hürden, und was auf keinen Fall passieren darf, ist das Scheitern eines solchen Verfahrens. Daher halte ich auch nichts von einem entsprechenden Antrag zum jetzigen Zeitpunkt und unmittelbar in der Nähe von Wahlen.