Frage an Dennis Thering von Sabine D. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sie setzen sich seit Jahren für die Belange der Hundebesitzer*innen ein, daher meine Frage: Welche Gesetze müssen erlassen werden, damit jeder Bezirk in Hamburg, den Hundebesitzer*innen eine Hundeauslauffläche im Umkreis von 2 km zur Verfügung stellt?
Welche Verordnung oder Gesetz würde dazu führen, dass die Hundesteuer in Hamburg nur noch für Hundeangelegenheiten ausgegeben wird?
Sehr geehrte Frau D.,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Seit vielen Jahren setze ich mich für mehr und größere Hundeauslaufflächen in Hamburg ein. In Hamburg gilt bereits nach Globalrichtlinie die Zwei-Kilometer-Umkreisregelung. Die Regelung wird lediglich in Bergedorf und Harburg durch landwirtschaftlich genutzte Außenbereiche nicht überall flächendeckend eingehalten. Die Stadtteile Duvenstedt, Wohldorf-Ohlstedt und das südlichen Rahlstedt sind formal ebenfalls nicht vollständig abgedeckt. Allerdings gibt es in diesen Stadtteilen überall einen direkten Freiraumbezug. In allen anderen Bezirken wird die Regelung laut Senat erfüllt. Hier muss jetzt schnell die Zwei-Kilometer-Umkreisregelung in ganz Hamburg eingehalten werden.
Zu dem Thema Hundesteuer und deren Verwendung ist grundsätzlich festzuhalten, dass Steuern nicht zweckgebunden festgeschrieben werden dürfen. Steuereinnahmen fließen grundsätzlich gesammelt in die Gesamtsumme des Haushalts. Über ihre jeweiligen Ausgaben wird politisch entschieden. Ich teile aber Ihre Meinung, dass mehr für Hundehalter und ihre Vierbeiner in Hamburg getan werden muss. Sogenannte Dog-Stations, an denen Hundekotbeutel gezogen und entsorgt werden können, wären für Hamburg wünschenswert.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Herzliche Grüße
Ihr
Dennis Thering