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Dennis Thering
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Frage von Timo B. •

Frage an Dennis Thering von Timo B. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Thering,
ich wende mich an Sie als Fachsprecher Verkehr Ihrer Fraktion.

In Hamburg wird vielfach falsch geparkt und die Polizei Hamburg verwendete 2018 ca. 10 Vollzeitstellen darauf, Störungen durch 2te-Reihe-Parker und Parker in Bereichen der Busbeschleunigung zu beseitigen [1].

Sinnvollerweise nutzt die Polizei häufig das Mittel der Halteranfrage, um durch ein Telefonat, oder, wenn der Fahrzeughalter in der Nähe wohnt, durch direkte Ansprache das Falschparken zu beenden, was sehr zu begrüßen ist. In Hamburg ist dieses Vorgehen für den Falschparker kostenlos (meist wird nicht einmal ein Parkticket verhängt), obwohl solche Einsätze besonders zeitaufwendig und damit für den Steuerzahler teuer sind. Im Unterschied zur kostenlosen Serviceleistung für Falschparker in Hamburg ist die "vermiedene Umsetzung" in Berlin mit einer Gebühr verbunden. [2]

Warum gibt es eine solche, verursachergerechte Gebühr nicht auch in Hamburg? Ist eine solche Gebühr für Hamburg geplant? Was sind die konkreten Kosten für "vermiedene Umsetzungen" in Hamburg die derzeit auf die Allgemeinheit umgelegt werden und wie hoch müsste eine ungefähr kostendeckende Gebühr in Hamburg sein?

Mit freundlichem Gruß und der Bitte um Auskunft noch vor der Bürgerschaftswahl,
T. B.

[1]: https://fragdenstaat.de/anfrage/meldungen-gema-dpvl-anweisung-2015-1-1/
[2]: https://www.berlin.de/polizei/aufgaben/bussgeldstelle/kfz-umsetzung/

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr B.,

ich danke Ihnen für Ihre interessante Frage zur Überwachung des ruhenden Verkehrs.

Lassen Sie es mich gleich vorweg ganz deutlich sagen: Das Parken in zweiter Reihe ist kein Kavaliersdelikt, sondern ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr. Als CDU fordern wir daher seit Langem ein entschlosseneres Vorgehen dagegen vom Senat. Unter anderem in unserem Mobilitätskonzept „Mobilität weiter denken, Menschen verbinden“ aus dem April dieses Jahres haben wir diesen Punkt noch einmal sehr deutlich gemacht, die für uns überragende Bedeutung der Verkehrssicherheit betont und 13 konkrete Einzelmaßnahmen vorgeschlagen.

Ich selbst habe mich in den vergangenen Jahren zudem mehrfach mit parlamentarischen Anfragen und Anträgen mit dem Abschleppen in Hamburg befasst. Neben der allgemeinen Entwicklung (2018 wurden 317 bzw. 1,8 Prozent Fahrzeuge weniger in HH abgeschleppt als 2017; die Einnahmen aus Parkknöllchen sind von 21.798.791 Mio. Euro 2017 um knapp 325.000 Euro bzw. 1,5 Prozent auf 21.473.153 Euro leicht gesunken) ging aus der Senatsantwort auf meine jüngste Anfrage aus dem Mai 2019 hierzu (siehe Drs. 21/17223) die bizarre Kostenentwicklung bei Umstellungen und Sicherstellungen (= Abschleppen) hervor.

So betrug die Preisspanne Mitte 2017 bereits bei Umsetzungen 49,56 Euro (bei Preisen von 71,40 Euro bis 120,96 Euro) und bei Sicherstellungen sogar 68,96 Euro (bei Preisen zwischen 95,20 Euro und 164,16 Euro). 2011 fielen diese Preisspannen noch deutlich kleiner aus und lagen bei „nur“ 26,18 Euro für Umsetzungen bzw. 39,27 Euro für Sicherstellungen. Der Senat rechtfertigte diese massive regionale Ungleichbehandlung von Verkehrsteilnehmern damit, dass die Preise aus einem wettbewerblichen Ausschreibungsverfahren resultierten, die alle vier Jahre stattfänden. Zudem sei zum 1. Juli 2018 mit einer neuen Vergabeentscheidung zu rechnen gewesen. Danach gefragt, antwortet der Senat nun, dass die Preisspanne aktuell bei Umsetzungen sagenhafte 136,85 Euro (bei Preisen von 77,35 Euro bis 214,20 Euro) und bei Sicherstellungen kurioserweise ebenfalls 136,85 Euro (bei Preisen von 101,15 Euro bis 238,00 Euro) beträgt. Es ist in meinen Augen für keinen Menschen nachvollziehbar, dass man für eine Umsetzung an der einer Stelle 101,15 Euro berappen soll und an einer anderen Stelle 238 Euro und damit weit mehr als das Doppelte.

Bei den Kosten und Gebühren liegt also grundsätzlich einiges in Hamburg im Argen. Ich werde Ihren Hinweis zum „vermiedenen Umsetzung“ gerne aufgreifen und den Senat nach Zahlen und Plänen diesbezüglich fragen. Denn bisher hat der Senat hierzu nichts veröffentlicht.

Abschließend möchte ich allerdings auch betonen, dass die Parkraumknappheit in Hamburg z.g.T. „hausgemacht“ ist. So haben die SPD-geführten Senate seit 2011 rd. 2.800 öffentliche Parkplätze ersatzlos gestrichen. Diese Parkplatzvernichtung hat den Parkdruck massiv erhöht sowie Parksuchverkehre und Wildparken provoziert. Hiergegen werden wir auch in der kommenden Wahlperiode mit Nachdruck vorgehen.

Herzliche Grüße

Ihr
Dennis Thering

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