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Dennis Thering
CDU
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Frage von Andy-Joshua S. •

Frage an Dennis Thering von Andy-Joshua S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Thering,

bezüglich unseres Studienprojekts möchten wir Ihnen einige Fragen stellen.
1. Besteht für die Abgeordneten in der Bürgerschaft eine Anwesenheitspflicht für Sitzungen?
2. Wird die Anwesenheit kontrolliert und/oder dokumentiert?
3. Welche generellen Rechte und Pflichten haben Abgeordnete der Bürgerschaft?

Vielen Dank im Voraus!

Mit freundlichen Grüßen

A. S.

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Antwort von
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Lieber Herr S.,

vielen Dank für ihre Nachricht.

Zu Ihrer ersten Frage:

Da Abgeordnete ein freies Mandat haben und nur ihrem Gewissen verpflichtet sind, besteht keine Anwesenheitspflicht. Abgeordnete können dazu nicht gezwungen werden. Damit bei entscheidenden Abstimmungen auch alle Abgeordneten der jeweiligen Fraktion anwesend sind, wird in der Praxis jedoch vom Fraktionsvorstand bzw. den parlamentarischen Geschäftsführern sehr genau darauf geachtet, dass alle Abgeordneten da sind. Fraktionen können sich selbst in ihrer Satzung Regeln auferlegen, welche Konsequenzen es beispielsweise hat, wenn ein Abgeordneter der eigenen Fraktion unentschuldigt einer Sitzung oder Abstimmung fernbleibt.

Zu Ihrer zweiten Frage:

Es gibt bei jeder Sitzung der Hamburgischen Bürgerschaft und den Ausschüssen eine Anwesenheitsliste, in die sich alle anwesenden Abgeordneten mit ihrer Unterschrift eintragen.

Zu Ihrer dritten Frage:

Die Abgeordneten in der Hamburgischen Bürgerschaft kontrollieren den Senat und sind für die Gesetzgebung zuständig. Das wichtigste Instrument zur Kontrolle des Senats sind Schriftliche Kleine Anfragen, diese kann jeder Abgeordnete eigenständig stellen, der Senat muss dann innerhalb von 8 Tagen schriftlich antworten. Mit Anträgen kann jeder Abgeordnete Beschlüsse zu den unterschiedlichsten Themen herbeiführen. Die Abgeordneten wählen den Ersten Bürgermeister, die Mitglieder des Hamburgischen Verfassungsgerichts und bestätigen die Senatoren. Darüber hinaus ist das wichtigste Recht der Abgeordneten das Haushaltsrecht, d.h. die Abgeordneten bestimmen darüber, wie viel und wofür das Geld der Steuerzahler ausgegeben wird.

Ich wünsche Ihnen für Ihr Studienprojekt viel Erfolg.

Herzliche Grüße

Ihr
Dennis Thering

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