Frage an Dennis Thering von Linde J. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Thering,
das Hamburgische Oberverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 15. August 2018 dem Eilantrag des VCD Nord e.V. gegen die Verlegung des Fern- und Regionalbahnhofs Hamburg-Altona stattgegeben.
https://justiz.hamburg.de/aktuellepresseerklaerungen/11545668/pressemitteilung/
Nach dieser Gerichtsentscheidung dürfen die Bauarbeiten vorläufig nicht fortgeführt werden. Zudem scheint nicht ausgeschlossen, dass neben der fehlenden Verladeeinrichtung für Autoreisezüge bei einer vertieften Prüfung durch das Gericht im Hauptsacheverfahren noch andere Planungsmängel zutage treten. Dies bedeutet, dass die für 2023/24 geplante Inbetriebnahme des neuen Bahnhofs sich womöglich um Jahre verzögert, nach Informationen des Hamburger Abendblatts muss man jetzt schon von mindestens zwei Jahren Verzögerung ausgehen.
Aus dem Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahnbundesamtes geht hervor, dass am bisherigen Bahnhof dringende Arbeiten anstehen, wenn das Risiko vermieden werden soll, dass dieser weitgehend ausfällt, bevor der neue fertiggestellt ist.
Auf den Seiten 116/117 des Beschlusses wird beschrieben, dass insbesondere die sogenannte „Eingleisbrücke“ auf der Strecke 6100 zwischen dem Bahnhof Hamburg Altona und dem Hauptbahnhof wegen umfangreicher Schäden dringend instandgesetzt werden müsste.
Wäre diese Brücke nicht mehr befahrbar, dann würde am ohnehin bereits heute überlasteten Hauptbahnhof wohl das Chaos ausbrechen.
Welche Schritte unternimmt die Hamburger Politik gegenüber der Deutschen Bahn, um dafür zu sorgen, dass die nötigen Instandsetzungsarbeiten unverzüglich vorgenommen werden?
Danke im Voraus für Ihre Antwort und
mit freundlichen Grüßen
L. J.
Liebe Frau J.,
wie bereits im April dieses Jahres danke ich Ihnen auch dieses Mal für Ihre Frage zur geplanten Verlegung des Fernbahnhofs in Altona vom jetzigen an den neuen Standort an der heutigen S-Bahnhaltestelle „Diebsteich“.
Was den Verweis auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) aus dem vergangenen Monat angeht, pflichte ich Ihnen insofern bei, als dass in meinen AugenRechtssicherheit für ein solches Mammutprojekt das A und O ist. Stuttgart 21 war und ist ein mahnendes Beispiel, was passiert, wenn allzu leichtfertig über die Köpfe Betroffener und Andersdenkender hinweggeplant wird. Daher verdient das OVG-Urteil auch uneingeschränkten Respekt. Als CDU-Bürgerschaftsfraktion stehen wir weiterhin hinter der Verlagerung. Man darf dieses verkehrspolitische Großprojekt nicht isoliert betrachten, sondern muss es stets zusammen mit der „Mitte Altona“ als dem wichtigsten stadtentwicklungspolitischen Bauprojekt für Hamburg seit der HafenCity sehen. Dass ausgerechnet die nicht ausreichende Planung der Verlegung der Verladeeinrichtung für Autoreisezüge zu dieser Eilentscheidung geführt hat, war und ist allerdings mehr als ärgerlich. Bereits im Herbst letzten Jahres hatte ich mich mit einer Anfrage an den Senat (Drs. 21/11015) nach den Planungen hierzu erkundigt. Die Antworten von Senat und Deutscher Bahn (DB) waren schon damals mehr als dürftig. Diese Sorglosigkeit hat zu dem jetzt amtlichen Schlamassel erheblich beigetragen. Insbesondere die DB steht daher nun in der Pflicht, die vom OVG beanstandeten Lücken bei der Planung zu schließen.
Dies umfasst auch die von Ihnen erwähnte „Eingleisbrücke“, deren Bedeutung für den Schienenknoten Hamburg unzweifelhaft ist. Wie Sie aufgrund der Lektüre des von Ihnen erwähnten Planfeststellungsbeschlusses sicherlich selbst wissen, ist abweichend von der eigentlich erst 2023 fälligen nächsten Regelbegutachtung dieser Brücke von der DB bereits eine Sonderbegutachtung bis Ende des kommenden Jahres vorgesehen. Mir ist darüber hinaus bewusst, dass die im Planfeststellungsbeschluss nachlesbare Einschätzung des Eisenbahnbundesamtes (EBA), wonach „die Eingleisbrücke ohne eine Grundinstandhaltung [nicht] wesentlich länger bis zur Umsetzung des Vorhabens in Betrieb zu halten ist“, eingedenk der absehbaren Projektverzögerung infolge des OVG-Beschlusses ggf. eine Überplanung der hierfür bisher angedachten Zeitschiene erfordert. Ich werde daher den Senat in Kürze mit einer weiteren Anfrage zu diesem Sachverhalt um aktuelle Auskünfte bitten.
Herzliche Grüße
Ihr
Dennis Thering