
Aufgrund der Mehrheitsverhältnisse im Deutschen Bundestag ist von einer gründlichen und finalen Befassung mit entsprechenden Anträgen in dieser Wahlperiode nicht mehr auszugehen. In der kommenden Wahlperiode sollte sich der Deutsche Bundestag mit den neuen Erkenntnissen und Einschätzungen der zuständigen Behörden aber zeitnah auseinandersetzen und einen entsprechenden Antrag beraten.