Frage von Wolfgang H. • 17.10.2015
Dennis Rohde, MdB (SPD)
Antwort von Dennis Rohde
SPD
• 20.10.2015

(...) Dort heißt es: „Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten kann die Verwaltungsbehörde den Betroffenen verwarnen und ein Verwarnungsgeld von fünf bis fünfundfünfzig Euro erheben“ (§ 56 Abs. (...) Auf die Anwendung einer KAnwendung einer Kann-Regelunggs kein Rechtsanspruch, da es sich lediglich um ein Angebot der Behörde zur schnelleren, unbürokratischen Erledigung handelt. (...)

Frage von Wolfgang H. • 06.10.2015
Dennis Rohde, MdB (SPD)
Antwort von Dennis Rohde
SPD
• 12.10.2015

(...) Zunächst einmal kann ich Sie beruhigen: natürlich sind Sie nicht verpflichtet, Ihre Post durch einen Nachbarn oder jemand anderen öffnen zu lassen, und ich kann mir auch nicht vorstellen, dass die Bußgeldstelle der Stadt Oldenburg Sie dazu verpflichtet hat. (...)

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