Frage an Dennis Maelzer von Daniel K. bezüglich Innere Sicherheit
Guten Tag Herr Maelzer,
in Niedersachsen wird für die Überwachung mittels sogenannter "stiller SMS" eine Firma beauftragt. Wird diese Art der Überwachung auch in NRW durch eine Fremdfirma durchgeführt?
Sehr geehrter Herr Klöpper,
ich danke Ihnen herzlich für Ihre Anfrage über Abgeordnetenwatch. Da sich zwischenzeitlich der Landtag von NRW aufgelöst hat, kann ich Ihnen an dieser Stelle nicht als Abgeordneter, sondern als Landtagskandidat für den Wahlkreis Lippe III antworten.
Ihre Frage bezieht sich auf die sogenannten „stillen SMS“, also SMS die keinen kommunikativen Inhalt enthalten, sondern lediglich einen Ortungsimpuls versenden. Dieses Verfahren wird in NRW von der Polizei im Rahmen der Strafverfolgung nach richterlichem Beschluss auf Grundlage der §§ 100a , 100b STPO durchgeführt. Meiner Kenntnis nach, wird dieses Instrument nur durch staatliche Ermittlungsbehörden eingesetzt und die daraus gewonnenen Daten auch nicht über den Ermittlungskreis hinaus weitergegeben.
Mit freundlichen Grüßen
Dennis Maelzer