Frage an Dennis Laurisch von Rita S. bezüglich Bildung und Erziehung
Sehr geehrter Herr Laurisch!
Junge Erwachsene auf dem Land haben es nicht so leicht!
MIt begüterten Eltern geht alles, mit einer "normalen" Familie ist man oft allein gelassen. Das fängt bei der Bildung an und hört bei der Freizeitgestaltung auf. Wenn unsere Kinder das Gymnasium besuchen, haben sie von Anfang an weniger Chancen, denn wir können uns keine teure Nachhilfestunden leisten,wenn es mal in einem Fach nicht so klappt. Wir können unsere Kinder weder auf Schulfahrten, noch zu Auslandsaufenthalten schicken. Wenn unsere Kinder sich an einer Schule nicht wohl fühlen, dürfen sie seit Neuestem nicht einmal wechseln, weil zwar der eine Schulrektor dem Wechsel zustimmt, der andere sich aber weigert, den betreffenden Schüler gehen zu lassen, weil es dazu angeblich "keinen Grund" gibt!
Was soll das? Gibt es hier nicht die freie Schulwahl bei den weiter führenden Schulen? Seit wann dürfen Direktoren einen Schulwechsel bei einem erwachsenen (18) Schüler untersagen, wie bei einem Freund meiner Tochter geschehen? Was werden Sie im Falle der Wahl, gegen die Studiengebühren, die unsere Kinder benachteiligen, unternehmen? Für die Beantwortung meiner Fragen danke ich Ihnen im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
R. Schmidt
Sehr geehrte Frau Schmidt,
vorab möchte ich für die arg verspätete Antwort um Entschuldigung bitten.
Leider kann ich auch nur zu einer Ihrer Frage eine direkte Antwort geben, und zwar zum Thema Studiengebühren. Die Piratenpartei hat sich entschieden für eine Abschaffung von Studiengebühren ausgesprochen ("Freie Bildung" ist eines unserer Ziele), und für dieses Ziel werde ich mich auch soweit möglich einsetzen. Soweit möglich, weil für das Thema Bildungspolitik nicht der Bund, sondern die Länder verantwortlich sind - ich also auch im Falle eines Bundestagsmandates auf diese Dinge recht wenig Einfluß hätte.
Zu Ihrer Frage bezüglich der Finanzierung von Schulfahrten und Auslandsaufenthalten war ich bisher der Meinung, daß man hierfür beim Schulträger Zuschüsse beantragen kann - Details sind mir aber leider keine bekannt. Die Schulverwaltung müsste Ihnen hier weiterhelfen können.
Was die Möglichkeit des Schulwechsels angeht kann ich leider mangels Hintergrundwissen gar keine Aussage treffen. Wenn Sie jedoch der Meinung sind, daß die genannte Entscheidung unbegründet war, wäre es vielleicht ratsam, sich in diesem Falle auch an den Schulträger zu wenden.
Mit freundlichen Grüßen,
Dennis Laurisch