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Dennis Gladiator
CDU
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Frage von Christina E. •

Sehr geehrter Herr Gladiator, werden Sie bei der Abstimmung über den Prüfungsauftrag an das Verfassungsgericht zu einem Verbot der AfD dafür stimmen?

Die wehrhafte Demokratie hat nur diese Möglichkeit. Bereits jetzt hat die rechtsextreme Partei die Macht, die poiitische Willensbildung zum Schaden unserer Demokratie zu beeinflussen. Warten wir nicht, bis die Demokratie so schwer geschädigt wird, dass es keine Möglichkeit mehr gibt, Faschisten aus unserenParlamenten und Gerichten zu entfernen. Warum konnten sie überhaupt soweit kommen? Wenn Sie jetzt nichts dagegen unternehmen, wird es zu spät sein. Der politische Diskurs wird inzwischen ausschließlich von Populisten(u. a. Herr Merz) bestimmt, die kurzsichtige Interessen verfolgen. Die Lage wird sich nicht verbessern, solange den Menschen suggeriert wird, dass faschistische, rechtsextreme Politik "auch nur eine Meinung" und etwas Normales ist, das unsere Demokratie aushalten muss. Verhindern Sie das Schlimmste, stimmen Sie für den Antrag? Mit freundlichem Gruß aus Hamburg-Kirchwerder.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau E.,

vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Engagement für unsere Demokratie. Ihre Sorge um die politische Entwicklung und den Einfluss der AfD teile ich.

Die Frage, die Sie ansprechen, dürfte sich auf den Gruppenantrag im Bundestag beziehen, der darauf abzielt, ein Parteiverbotsverfahren gegen die AfD beim Bundesverfassungsgericht einzuleiten. Auch wenn ich nicht Mitglied des Bundestages bin und somit nicht über diesen Antrag abstimmen kann, möchte ich dennoch gerne auf Ihre Frage eingehen.

  1. Erfolgreiche Verbotsverfahren: Ein Parteiverbot muss auf gerichtsfesten Beweisen basieren. Der aktuelle Antrag und die politische Debatte liefern diese Beweise nicht in ausreichendem Maße. Dies ist auch Aufgabe der Sicherheitsbehörden, nicht der Parlamente.  Ohne solide Beweissammlung ist ein Verbotsverfahren zum Scheitern verurteilt und das wäre kontraproduktiv.
  2. Rolle der Sicherheitsbehörden: Die Sicherheitsbehörden haben die AfD genau im Blick. In mehreren Bundesländern haben Sie auf der Grundlage ihrer Erkenntnisse bereits Einstufungen vorgenommen. Es ist ihre Aufgabe, die Gefährdung durch extremistische Parteien zu bewerten und nicht die der Parlamente. Über Parteiverbote entscheiden Gerichte, nicht Parlamente, und das aus guten Gründen, die sich aus unserer Geschichte ergeben.
  3. Risiken von Parlamentsanträgen: Anträge aus den Parlamenten zu Parteiverboten braucht es daher nicht, sie sind für die Erreichung des damit verbundenen Zieles sogar riskant. Sie können die Arbeit der Sicherheitsbehörden und Gerichte erschweren und politisch instrumentalisiert werden.
  4. Politische und gesellschaftliche Verantwortung: Die AfD ist keine Partei wie jede andere. Sie ist in weiten Teilen rechtsextrem und gegen die Werte gerichtet, die unser Land seit Jahrzehnten ausmachen. Die CDU setzt sich politisch und gesellschaftlich dafür ein, die AfD zu "entzaubern" und Wähler für die demokratischen Parteien zurückzugewinnen. Unsere Brandmauer gegen die AfD steht fest, und wir stellen uns ihr inhaltlich auf allen Ebenen entgegen. Das ist unsere Aufgabe als Politiker. Verbote sind die Aufgabe der Gerichte.

 Ich hoffe, diese Erläuterungen helfen Ihnen, unsere Position besser zu verstehen. Wir müssen gemeinsam daran arbeiten, die Demokratie zu stärken und extremistische Einflüsse zurückzudrängen. Dabei gibt es unterschiedliche Auffassungen über die richtigen Mittel und Wege, aber im Ziel muss uns einen, unsere Freiheit und unsere Werte jeden Tag aufs Neue gegen all ihre Feinde zu verteidigen.

Mit freundlichen Grüßen
Dennis Gladiator MdHB

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