Hallo, wurden im Hinblick auf die Ukrainekriese bereits (bis hinauf zur EU-Ebene) die Aufnahme von Flüchtlingen (eventuell auf Zeit) erwogen, um sie vor dem Trauma des Krieges zu bewahren?
Sehr geehrter Herr M.,
vielen Dank für Ihre Zuschrift.
Wir müssen uns ganz klar vor Augen führen: Wir können die Menschen, die in der Ukraine leben, nicht vor dem Trauma des Kriegs bewahren. Es verfolgt sie längst; der Konflikt schwelt seit der Annektion der Krim 2014. In manchen Regionen merkte man das stärker als in anderen. Spätestens, nachdem die ersten Bomben gefallen sind, und Menschen in der Ukraine nicht mehr wissen, ob ihre Freund*innen noch leben, ob ihre Nachbar*innen noch nicht geflohen sind, ob ihre Lieblingsorte noch existieren – seitdem ist die Bevölkerung dort traumatisiert.
Die EU leistet humanitäre Soforthilfe und Zivilschutz im Zuge des Katastrophenschutzverfahrens. Mindestens 500 Mio. Euro möchte die Kommission zur Bewältigung der Folgen der humanitären Krise bereitstellen. Frauen, Kinder und Jugendliche verlassen zu hundertausenden das Land, meistens fliehen sie in Nachbarstaaten. Die Kommssion liefert Hilfsgüter an die Anrainerstaaten der Ukraine, koordiniert die Erstaufnahme teilweise mit und hat die Richtlinie für vorübergehenden Schutz aktiviert. Das bedeutet, dass Personen, die aus der Ukraine geflüchtet sind, zunächst für ein Jahr in der EU verbleiben können. Sollte bis dahin der Konflikt nicht vorbei oder eine sichere Rückkehr in die Ukraine nicht möglich sein, kann der Status auf bis zu zwei weitere Jahre verlängert werden. Sie verfügen über Aufenthaltsrechte, Zugang zum Arbeitsmarkt, Zugang zu Wohnraum und einen Anspruch auf Sozialleistungen. Eine Übersicht der Leistungen der Kommission finden Sie hier. Außerdem gibt es hilfreiche Übersichten, was Personen, die aus der Ukraine in die EU flüchten, benötigen.
Mit freundlichen Grüßen
Delara Burkhardt