Frage an Delara Burkhardt von Holger W. bezüglich Migration und Aufenthaltsrecht
Thema: Binationale Partnerschaften mit Bezug zu Drittländern.
Wie stehen Sie zum Nachweis von Sprachkenntnissen beim Ehegattennachzug?
Wie stehen Sie zur (vom Bundestag selbst so bezeichneten) Inländerdiskriminierung beim Ehegattennachzug zu deutschen Staatsbürgern?
Mit Inländerdiskriminierung ist gemeint, dass Ehepartner von deutschen Staatsbürgern gegenüber Ehepartnern von Unionsbürgern (Staatsbürger anderer EU-Länder die in Deutschland leben) benachteiligt werden.
Die Benachteiligung äußert sich dadurch, dass Ehepartner von Unionsbürgern keinen Sprachnachweis deutscher Sprachkenntnisse benötigen. Wohingegen Ehepartner von deutschen Staatsbürgern die Einreise bzw. Visaerteilung, ohne einen solchen Sprachnachweis, verweigert wird.
Beabsichtigen Sie diese offensichtlichen Missstände zu beseitigen?
Wenn nein, warum halten Sie diese Form der (mittelbaren) Diskriminierung (der eigenen Staatsbürger) für sachlich gerechtfertigt?
Warum hat sich Ihre Partei beim letzten Gesetzgebungsverfahren zum FreizügG/EU (Inkrafttreten der letzten Änderung: 24. November 2020) nicht dafür eingesetzt, deutsche Staatsbürger mit Unionsbürgern gleichzustellen, um die vorgenannte Inländerdiskriminierung zu beenden?
Sehr geehrter Herr W.,
in der Tat ist der Sprachnachweis beim Ehegattennachzug ein schwieriges Thema, das mit einigen Ungleichheiten verbunden ist. Die SPD-Bundestagsfraktion sieht deshalb schon länger Änderungsbedarf bei den geltenden Regelungen.
Im Jahr 2007 wurde der Ehegattennachzug auf Druck der CDU/CSU reformiert. Seitdem müssen nachzugswillige Ehegatten schon bei Beantragung eines Visums, also vor der Einreise, einfache Deutschkenntnisse nachweisen. Ziel war es, Zwangsehen zu verhindern, und die Integration zu fördern.
Heute zeigt sich: Es fehlen empirische Belege dafür, dass der Spracherwerb im Ausland Zwangsehen verhindern konnte. Vielmehr sind viele Fälle dokumentiert, in denen es Ehepartnern in freiwillig geschlossenen Ehen langfristig unmöglich ist, die eheliche Lebensgemeinschaft in Deutschland zu leben. Das ist unverhältnismäßig. Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich daher bereits vor vielen Jahren - in der 17. Wahlperiode - dafür ausgesprochen, das Erfordernis des Spracherwerbs vor der Einreise beim Ehegattennachzug aufzuheben und im März 2012 einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag eingebracht. Einzelheiten finden sich im Gesetzentwurf auf BT-Drs. 17/8921. Unser Gesetzentwurf fand damals im Deutschen Bundestag keine Mehrheit. Leider ließ sich die CDU/CSU-Fraktion auch bisher nicht von der Notwendigkeit einer gesetzlichen Anpassung überzeugen. Die Union verteidigt die bisherige Regelung ohne Einschränkungen, so dass wir auch in dieser Wahlperiode keine Erleichterungen beschließen konnten. Die SPD-Bundestagsfraktion wird das Thema jedenfalls weiterhin im Blick behalten und setzen sich auch weiterhin für eine Änderung beim Nachweis von Sprachkenntnissen ein. Mit anderen Mehrheiten kann sie hoffentlich nach den Bundestagswahlen etwas erreichen.
Mit freundlichen Grüßen
Delara Burkhardt