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Frage von Jule T. •

Frage an David Perteck von Jule T. bezüglich Familie

Lieber Herr Perteck,

aus
Ihrer Antwort an Frau Herrmann spricht der Geisteswissenschaftler. Auch wenn ich begeistert über die ausführliche Antwort und Ihr Bemühen um eine Lösung für Frau Herrmann bin, so fehlt Ihnen augenscheinlich die Erfahrung mit kleinen Kindern.

Auch ich habe zwei Enkelkinder, die - schon ein wenig älter 10 und 12- sehr viel Spaß daran haben, mit mir und den Hunden ausgiebige Spaziergänge zu unternehmen. Auch noch heute sind sie kaum zu bremsen, wenn am Wegesrand ein Spielplatz auftaucht. Ihr Vorschlag, die Kinder spielen zu lassen und mit den Hunden einen Spaziergang zu machen ist aber nicht praktikabel, denn die Kinder wollen gerade der Großmutter zeigen, wie sie an den Geräten turnen können oder gar mit ihr um die Wette schaukeln oder gemeinsam auf der Wippe sitzen.

Von daher die Frage: Könnten Sie sich dafür erwärmen, dass zumindest Hunde mit erfolgreich abgelegter Gehorsamsprüfung von Eltern oder Großeltern angeleint mit auf den Spielplatz genommen werden können?

Mit freundlichen Grüßen
Jule Thumser

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Antwort von
ÖDP

Sehr geehrte Frau Thumser,

sehr gerne gehe ich noch einmal auf das Thema ein und stelle daran die Position der GRÜNEN in einigen verwandten Punkten vor.

Ich habe das vollste Verständnis für Ihr Anliegen. Viele Eltern und Großeltern möchten einen Spaziergang mit Hunden und Kindern unkompliziert mit einem Spielplatzbesuch verbinden, gerade wenn sie eine aufwändige und äußerst lobenswerte Gehorsamsprüfung absolviert haben. Dennoch ist die allgemeine Gesetzgebung zu beachten, der zufolge Hunde nicht auf Kinderspielplätze mitgenommen werden dürfen. Dadurch könnte unter anderem das Risiko vermindert werden, dass gefährliche Hunde ebenfalls auf Spielplätze mitgenommen werden, wenn kriminelle Handlungen von Einzelnen und deren Folgen auch niemals völlig auszuschließen sind und freilich auch außerhalb von Spielplätzen stattfinden können. Die erfolgreich bestandene Gehorsamsprüfung allerdings berechtigt nur zum Ableinen des Hundes auch außerhalb der eigenen Wohnung, des eigenen Grundstücks und der ausgewiesenen Hundeauslaufflächen. Jedoch nicht zum Mitführen des angeleinten Hundes auf den Spielplatz. Diese Regelu
ng finde ich richtig und notwendig, wie bereits in der vorherigen Antwort ausgeführt, weil dabei das Wohl der Kinder im Vordergrund steht. Eine zu große Härte für die Hundehalter und Hunde sehe ich dadurch ebenfalls nicht gegeben, da ihnen viele andere Möglichkeiten bleiben.

So gilt für den Bezirk Wandsbek, dass in allen öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen auf Wegen, Pfaden und Rasenflächen der Leinenzwang für Hunde mit erfolgreich abgelegter Gehorsamsprüfung aufgehoben wird. Ausgenommen sind jedoch weiterhin alle Spielplätze und -flächen, als Liegewiesen genutzte Rasenflächen, Blumenbeete, Unterholz, Uferzonen und Biotope. Ähnliches gilt für die anderen Bezirke Hamburgs, wie ich sehe wohnen Sie in Niendorf im Bezirk Eimsbüttel. Genauere Informationen mit Angabe sämtlicher Auslaufflächen und Regelungen für gehorsamsgeprüfte Hunde in den Bezirken finden sie leicht auf der folgenden Internetseite:

www.hunde.hamburg.de

Viele Kinder spielen sehr gerne mit Hunden und diese Erfahrungen mit der Tierwelt müssen ausdrücklich nach Möglichkeit gefördert werden. Allerdings können sich einige Kinder bereits vor dem Anblick von Hunden in der Nähe ängstigen. Herumflitzende oder lauthals bellende Hunde stellen für manche Kinder wie auch einige Erwachsene ebenfalls einen gewissen Grund zur Furcht dar. Dies ist selbst dann denkbar, wenn überhaupt keine wirkliche Gefahr von dem Hund ausgeht, und muss berücksichtigt werden.

Selbst wenn ein Hund hinter einem Zaun auf einem Privatgrundstück losbellt, etwa als Wachhund, der sein Revier bzw. das Grundstück und Haus seines Herrchens pflichtgetreu beschützen und verteidigen will und vermeintliche Einbrecher abschrecken oder vor ihnen warnen soll, erschreckt das so manchen harmlosen Passanten auf der Straße oder dem Bürgersteig. Hierbei halte ich Verbesserungen für angesagt, um Lärmbelästigung und Erschrecken der Bürgerinnen und Bürger zu vermeiden. Solche Hunden sollten lernen, nicht jeden Menschen unnötig vom Grundstück aus anzubellen, sondern dies allenfalls bei unerlaubtem Betreten des Grundstücks zu tun. Hier darf ein vermeintliches Abschrecken von Einbrechern nicht zur Ruhestörung und Belästigung von Passanten und Nachbarn führen. Kinder können sich jedenfalls auch vor einem ungefährlichen Hunde ängstigen, wenn sie nicht genau wissen, wie er sich verhalten wird.

Dennoch gibt es viele Möglichkeiten, einen Spaziergang mit Hunden und den Kinderspielplatzbesuch zu verbinden. Man muss in der Tat nicht zwangsläufig mit den Hunden spazieren gehen, während die Kinder auf dem Spielplatz sind. Auf mehreren Spielplätzen in Bramfeld und Umgebung ist es angebracht, sich mit den Hunden an bzw. hinter einem Zaun aufzuhalten. Dies kann in Sichtweite der spielenden Kinder geschehen. Ich stimme Ihnen darin zu, dass Kinder den Familienmitgliedern und anderen Personen gerne ihre Fähigkeiten an den Spielgeräten demonstrieren und möchten, dass die Erwachsenen mitspielen. Man kann die Hunde auch neben dem Spielplatz am Zaun anleinen und sich selbst auf den Spielplatz begeben. Eventuell sollten dafür bestimmte Stellen zum Anleinen in der unmittelbaren Nähe von Spielplätzen zusätzlich eingerichtet und gekennzeichnet werden. Außerhalb des Spielplatzes besteht dann genügend Gelegenheit, auch mit den Hunden zu spielen und gemeinsam herumzutollen.

Außerdem gibt es Grenzfälle, in denen der Spaziergang mit dem Hund und der Spielplatzbesuch in besonderer Weise zu verbinden sind. So befindet sich ein Spielplatz in der Mitte des Birkenwäldchens mit Zugang u.a. von der Straße Am Stühm Süd. Dieser ist zum Teil von Waldwegen umgeben, an denen mehrere Sitzbänke stehen. Dort können Sie - bzw. die Hundehalter vor Ort - sich ordnungsgemäß mit den Hunden aufhalten, während die Kinder auf dem direkt angrenzenden Spielplatz ohne jeden Zaun spielen können. Das nutzen viele Hundehalter mit Kindern, je nach Prüfung mit angeleintem oder freilaufendem Hund. Schließlich sind die Bänke eher den Waldwegen zuzuordnen, auf denen die Hunde sich bewegen dürfen. Diese grenzen aber direkt an den Spielplatz. Verantwortungsvolle Hundehalter sind trotzdem aufmerksam und halten ihre Hunde ordnungsgemäß vom Spielplatz und von eventuell ängstlichen Kindern fern. Im dem Waldbereich der an die Straße Kienholt angrenzt - welcher nicht d
en besagen Spielplatz umfasst, sich aber in dessen unmittelbarer Nähe befindet - ist übrigens im Birkenwäldchen eine der offiziellen Auslaufflächen für die Hunde eingerichtet.

Als weitere Beispiele neben dem Birkenwäldchen möchte ich spontan folgende Spazierwege in Bramfeld anführen, an denen teilweise Spielplätze liegen und an denen man den Spatziergang mit Hund und Kindern verbinden kann, ohne dass die Hunde direkt auf ausgewiesene Spielplätze mitgenommen werden müssten: Um den großen Bramfelder See zwischen dem Friedhof Ohlsdorf und Steilshoop (mit Spielplätzen), um den kleinen Bramfelder See (Alter Teich) mit großer Wiese vor dem Ehrenmal, in mehreren Kleingartensiedlungen z.T. mit Spielplätzen und Gewässern, z.B. Am Grootmoor, zwischen Haldesdorfer und Wandsbeker Straße hinter dem Bundeswehrkrankenhaus, neben dem Ohlsdorfer Friedhof nahe dem Eingang Maisredder, außerdem gibt es viele Wege an verschiedenen Gewässern entlang, z.B. an Seebek und Osterbek. Mir ist bekannt, dass Sie Ihre Frage aus Niendorf gestellt haben, ich möchte diese Angaben aber dennoch für Frau Herrmann und die ortskundigen Hundehalter machen.

Es ist also durchaus möglich, viele schöne Spaziergänge mit dem Hund und den Enkeln zu machen und auch mit dem Spielplatzbesuch zu verbinden. Im Zweifelsfall muss aber eben die Sicherheit und das Wohlbefinden der Kinder für Gesetzgeber den Vorrang haben, damit diese möglichst nicht gebissen, aber auch nicht verängstigt oder anderweitig gesundheitlich beeinträchtigt werden. Deshalb gibt es Anleinpflichten, von denen man mit der Prüfung teilweise befreit werden kann und über die sich im einzelnen sicher debattieren lässt. Und Hunde dürfen sich eben, meiner Auffassung nach zurecht, nicht auf Spielplätzen aufhalten.

Wir GRÜNE setzen und für den Erhalt und die sachkundige Pflege von Wäldern, Naherholungsgebieten, Grünflächen, Seen, Flüssen, Bächen und allen weiteren Naturgütern in Hamburg ein, die im natürlichen Zustand erhalten oder behutsam in diesen zurückversetzt werden sollen. Das kommt Mensch und Tier und der gesamten Natur zugute. Dies ist aber nicht immer leicht gegen eine kurzsichtige CDU-Politik durchzusetzen, die bisher leider die absolute Mehrheit hatte. Diese wird ganz offenkundig von uferlosem Verkehrs- und Bauwahn beherrscht sowie von Wirtschafts- und Finanzlobbyismus bestimmt, die in der Vergangenheit schon viel zu viel von dem natürlichen Lebensraum im Hamburg zerstört haben. Von verheerenden sozialen Verschlechterungen und Spaltungen, gerade im Erziehungs- und Bildungsbereich, hier einmal ganz abgesehen.

Wir GRÜNE wollen, dass es überall in Hamburg für alle Generationen lebenswert ist und auch in Zukunft bleibt. Wir müssen ein grünes Bramfeld, ein grünes Wandsbek und ein grünes Hamburg, übrigens mit vielen gut ausgestatteten öffentlichen Kinderspielplätzen, bewahren und weiter gestalten. Dies sind wir der Zukunft unserer Kinder und unserer Stadt als grüner Metropole am Wasser schuldig.

Tierschutz und Tierrechte sind dabei ganz entscheidende Bereiche GRÜNER Politik. Wir sehen Tiere als unsere natürlichen Mitlebewesen an, deren Rechte wir entsprechend achten müssen. Dafür zitiere ich im Folgenden eine Passage aus unserem Wahlprogramm ?UNSERE IDEEN. FÜR HAMBURG.? zur Bürgerschaftswahl am 24. Februar 2008, das auch im Internet als Download-Datei leicht zugänglich ist:

?Wir GRÜNE wollen das Verbandsklagerecht im Tierschutz einführen. Seit 2002 hat der Tierschutz als Staatsziel Verfassungsrang. Aber Tiere können ihre Rechte nicht einklagen. Wir wollen ihnen eine Stimme geben und - nach dem Vorbild des Verbandsklagerechts im Naturschutz - Tierschutzverbänden das Recht geben, im Interesse der Tiere die Gerichte anzurufen.? (Wahlprogramm der GAL, S. 21)

Vergleichen Sie des Weiteren das ganze 1. Kapitel ?Grüne Metropole am Wasser: Klima, Verkehr und Naturschutz? (Wahlprogramm der GAL, S. 9 - 21).

Der Hund ist bei uns traditionell und kulturell ein besonders beliebtes Tier, das in vielen Familien lebt und zudem viele wichtige Aufgaben für Menschen erfüllt. Als Therapiehund, Blindenhund, Wachhund, Drogenspürhund, Rettungshund und vieles andere mehr. Die Gedanken des Tierschutzes und der einklagbaren Tierrechte beziehen sich jedoch auf alle Tiere als empfindsame Lebewesen und müssen deshalb auch sämtliche Haus- und so genannte Nutztiere gleichermaßen einbeziehen. Immerhin stellt die Tierhaltung für den Menschen einen wichtigen Schritt in der zivilisatorischen und kulturellen Entwicklung dar, weil sie den Übergang vom nomadenhaften Leben als Jäger und Sammler zu sesshaften Ackerbauern und Viehzüchtern geebnet hat. Die Geschichte der Freundschaft zwischen Mensch und Hund ist seit der Antike sehr vielfältig dokumentiert. Wir profitieren noch heute vielfach von Tieren und müssen sie schon deshalb angemessen behandeln und ihnen einklagbare Rechte einräumen.

Das Zusammenleben von Mensch und Tier sowie der Schutz und Erhalt der Natur werden von den GRÜNEN in vielerlei Hinsicht gefördert, nicht zuletzt mit dem künftigen Ausbau regenerativer Energieformen (Wind-, Wasser-, Bio-, Solarenergie) im Gegensatz zu den ?Klimakillern? Kohle- und Atomkraft, für die bekanntlich bald ohnehin keine Ressourcen mehr vorhanden sind und die zudem ein unabsehbares Sicherheitsrisiko bergen.

Zuletzt nenne ich einen Roman zum Thema: ?Die wilden Hunde von Pompeii? von Helmut Krausser, der für Kinder und Erwachsene zu empfehlen ist. Hunde werden diese Geschichte auch mögen, denn dort gilt nicht das Hamburger Hundegesetz.

Mit freundlichen Grüßen,

David Perteck