Frage an David Perteck von Georg F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Perteck,
beim Thema Cannabis bin ich langfristig für kontrollierten Fachhandel statt Schwarzmarkt.
Solange der unkontrollierte, verbotsbedingte Schwarzmarkt noch besteht, sollte man m.E. den Anbau für den Eigenbedarf entkriminalisieren, um so dem Schwarzmarkt möglichst viel Gewinn und Einfluss zu entziehen. (Beispiel: Cannabis Social Clubs)
Welche Meinung haben Sie zu diesem Thema?
MfG Georg Forster
Sehr geehrter Herr Forster,
ich unterstütze eine Entkriminalisierung des Cannabisanbaus für den Eigenbedarf in geringen Mengen. Zudem befürworte ich die kontrollierte Freigabe von Cannabisprodukten als sogenannte weiche Drogen.
Medizinisch und soziologisch ist nicht erwiesen, dass Cannabis in besonderer Weise als Einstiegsdroge für gefährliche harte Drogen zum Tragen kommen würde. Es ist nicht zu rechtfertigen, dass einerseits Alkohol und Tabakprodukte legal und kommerziell gehandelt werden dürfen und der Staat an den entsprechenden Steuern gewaltig mit verdient, kontrollierter Fachhandel mit Cannabis hingegen verboten ist. Sowohl was das Suchtpotenzial, als auch was mögliche Gesundheitsschäden betrifft, ist der maßvolle Cannabiskonsum nicht gefährlicher als die etablierten und massenhaft konsumierten legalen Drogen Alkohol und Tabak. Körperlich sind bei Cannabis keinerlei Entzugserscheinungen zu beobachten und psychisch kann man bekanntlich von jedem Mittel und jeder Verhaltensweise abhängig werden. Alkohol und Tabak sind in Hinsicht auf körperliche und psychische Schäden sowie im Hinblick auf Abhängigkeit wesentlich gefährlicher als Cannabisprodukte.
Die Wirkungen des Cannabis hängen von den jeweiligen Umständen des Konsums und der Verfassung des Konsumenten ab. Pauschal kann nicht von einer guten oder schlechten Auswirkung die Rede sein.
Ich halte allerdings zugleich ein Verbot von kommerzieller Werbung für legale Drogen für notwendig. Für Alkohol und Zigaretten etc. darf nicht öffentlich geworben werden, weil die Genussmittelindustrie damit gezielt auch Kinder und Jugendliche anspricht, denen der Konsum entsprechender Produkte jedoch zurecht untersagt ist, da ausreichende gesundheitliche Verträglichkeit und kontrollierter, selbstbestimmter Konsum in diesem Falle nicht gegeben sind. Zudem spreche ich mich für einen konsequenten Nichtraucherschutz im Arbeitsrecht aus, da Passivrauchen nachweislich schädlich ist, sowie für ein Verbot des Alkoholkonsums in öffentlichen Verkehrsmitteln, denn dadurch können ebenfalls andere Personen beeinträchtigt werden. Hier ist stärker gegen die mächtige Zigaretten- und Alkohollobby vorzugehen, die sich unter Einspannung der etablierten Parteien die Gesetze für ihre Wirtschaftsbereiche in den Behörden bisher weitgehend selbst schreibt.
Von einem übermäßigen Konsum sogenannter weicher Drogen als Rauschmittel wie auch anderer legaler Genussmittel ist freilich grundsätzlich abzuraten. Aufgrund der persönlichen Freiheitsrechte und der Mündigkeit der Bürgerinnen und Bürger ist die Möglichkeit, sich mit entsprechenden Substanzen in Zustände des Rausches oder der Bewusstseinserweiterung zu versetzen, jedoch nicht pauschal zu verurteilen und zu kriminalisieren. Die Prohibition in den USA und die Kriminalisierung von LSD haben gezeigt, welch verheerende Folgen dies in Hinsicht auf kriminell organisierten Schwarzhandel und Gesundheitsschäden durch nicht fachgerechte Herstellung und Verwendung der Substanzen haben kann.
Anstatt des unkontrollierten und kommerziellen Schwarzmarktes ist deshalb der legale und kontrollierte Handel mit Cannabis zu befürworten und somit die Freigabe des Hanfes.
Mit freundlichen Grüßen,
David Perteck