Frage an David Perteck von Helena S. bezüglich Bildung und Erziehung
Sehr geehrter Herr Perteck,
finden Sie, dass der Satz "Die Sprache in der Bundesrepublik ist Deutsch." in unser Grundgesetz gehört? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen,
Helena Schreiner
Sehr geehrte Frau Schreiner,
einen Satz wie "Die Sprache in der Bundesrepublik ist Deutsch." halte ich im Grundgesetz für ähnlich obsolet wie den Satz "Eine Hand hat Finger." oder "Das Wort Deutschland besteht aus 7 Buchstaben." Die Sprache der Bundesrepublik ist sein ihrem Anbeginn Deutsch und wird es wohl ewig bleiben. Einen Satz wie den von Ihnen angeführten heutzutage ins Grundgesetz einzuschreiben würde lediglich als Zeichen nationaler Engstirnigkeit und kleingeistiger Ausgrenzung anderer Sprachen und Kulturen aufgefasst werden. In anderen Ländern mag dies aufgrund historischer Entwicklungen, nationaler Traditionen und mehrerer widerstreitender Sprachen und Sprachgemeinschaften anders erscheinen.
In der Bundesrepublik sollten lieber die deutsche Sprache und die deutsche Literatur von der Kita bis zur Hochschule gefördert werden. Mitbürgern aus anderen Ländern und gerade Kindern mit Migrationshintergrund sollte der Erwerb und der Gebrauch der deutschen Sprache unter den besten Bedingungen ermöglicht werden. Einbürgerungs- oder Sprachtest für ausländische Mitbürger oder Anwärter auf die deutsche Staatsangehörigkeit sind hingegen nicht förderlich, da sie lediglich abschreckend wirken und Kenntnisse der deutschen Sprache und der deutschen Geschichte ohnehin nicht hinreichend nachweisen können.
Die deutsche Sprache gehört nicht überflüssigerweise als Sprache der Bundesrepublik ins Grundgesetz, wie Teile der CDU es gefordert haben, sondern sie ist in Alltag, Kultur und Literatur lebendig. Darüber hinaus ist das Deutsche mit seinen zahlreichen Dialekten sehr vielfältig und entwickelt sich in Wechselwirkung mit anderen Sprachen und Kulturen ständig weiter.
Herzliche Grüße,
Ihr David Perteck