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Frage von Marcus E. •

Frage an David Perteck von Marcus E. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Perteck,

wie stehen Sie dazu, dass Deutsche, die im Ausland leben und arbeiten und deshelb nicht mehr in einer Kommune gemeldet sind, einen langen bürokratischen Prozess durchlaufen müssen, um an den Bundestagswahlen teilnehmen zu dürfen? Angesichts der Urlaubszeit ist es fast unmöglich diesen Prozeß erfolgreich zu durchlaufen. Warum kann nicht jeder deutsche Staatsangehörige einfach in der nächsten deutschen Botschaft seine Stimme abgeben? Schließen kehren die meisten Expats eines Tages wieder nach Deutschland zurück und möchten mit ihrer Stimmabgabe dazu beitragen, dass sie nach ihrer Rückkehr eine lebenswerte Heimat vorfinden.

Mit freundlichen Grüßen

Marcus Eschborn

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Antwort von
ÖDP

Sehr geehrter Herr Eschborn,

ich bin ebenfalls der Ansicht, dass die Teilnahme an den Bundestagswahlen im Ausland für nicht mehr in Deutschland gemeldete Wahlberechtigte so einfach wie möglich gestaltet werden sollte, damit möglichst viele von ihrem Recht gebrauch machen und dies ohne größere Belastungen tun können. Es wäre eine hilfreiche Verbesserung, in den Botschaften und Konsulaten einfach entsprechende Wahllokale und Wahlleitungen einzurichten, sodass der Wahlgang oder die Briefwahl weitgehend wie in der Bundesrepublik stattfinden könnte. Die Auszählung der Stimmzettel und die Übermittlung der Wahlergebnisse dürfte sich dabei nicht aufwändiger als innerhalb des Bundesgebietes gestalten, zumal im Verhältnis relativ wenige Bürger ihr Wahlrecht aus dem Ausland wahrnehmen. Was Landeslisten und Direktwahlkreise betrifft, so muss freilich eine entsprechende Zuordnung, etwa zur letzten Gemeinde, in welcher der Betreffende gemeldet war, vorgenommen werden, da nicht ein bestimmter Wahlkreis einfach dem Zuständigkeitsbereich einer bestimmten Botschaft zugwiesen werden kann.

Im Folgenden einige Informationen von Seiten der Wahlleitung, welche Sie vermutlich bereits kennen, um auch denjenigen Interessierten einen Eindruck des bürokratischen Aufwandes zu vermitteln, die sich mit dieser Materie bisher nicht befassen mussten:

*** Deutsche, die im Ausland leben müssen sich rechtzeitig in das Wählerverzeichnis ihrer letzten Heimatgemeinde in Deutschland eintragen lassen. Diese Eintragung muss schriftlich mit einem besonderen Formular beantragt werden. Zugleich müssen Deutsche an Eides statt versichern, dass sie wahlberechtigt sind.

Die Antragsformulare für die Eintragung in ein Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl stehen Ihnen auf der Internetseite des Bundeswahlleiters zu Verfügung und sind ab Frühjahr 2009 als Papiervordrucke bei allen Botschaften und Konsulaten des Bundesrepublik Deutschland im Ausland, beim Bundeswahlleiter oder bei allen Kreiswahlleitern in Deutschland erhältlich. Antragsformulare können dort zugleich für Familienangehörige, Freunde oder Kolleginnen und Kollegen angefordert werden. Firmen und Verbände können sich für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Ausland die Antragsformulare in der erforderlichen Stückzahl zusenden lassen.

Die im Ausland lebenden Deutschen müssen jeweils persönlich mit eigenem Antragsformular die Eintragung in das Wählerverzeichnis beantragen und den Antrag mit ihrer eidesstattlichen Versicherung wahlberechtigt zu sein, an die Gemeinde, in der sie vor dem Fortzug aus der Bundesrepublik Deutschland zuletzt gemeldet waren, senden. Die Anträge müssen auf dem Formular spätestens am 21. Tag vor dem Wahltag, d.h. spätestens am 6. September 2009, bei der zuständigen Stelle in Deutschland eingehen. Die ausgefüllten Antragsvordrucke sollten deshalb möglichst frühzeitig zurückgeschickt werden.

Wahlberechtigte Deutsche im Ausland erhalten nach ihrer Eintragung in das Wählerverzeichnis ohne weitere Anforderung – ca. einen Monat vor dem Wahltag – die für die Briefwahl erforderlichen Wahlunterlagen (Wahlschein, Stimmzettel, Stimmzettelumschlag, Wahlbriefumschlag und Merkblatt zur Briefwahl) übersandt. Die Wähler müssen dann in dem verschlossenen amtlichen Wahlbriefumschlag den Wahlschein nebst eidesstattlicher Versicherung sowie in dem verschlossenen amtlichen Stimmzettelumschlag den Stimmzettel der Stelle, die auf dem Wahlbriefumschlag steht, so rechtzeitig übersenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht.

Deutsche im Ausland, die an der Wahl zum Deutschen Bundestag 2009 in Deutschland teilnehmen wollen, sollten wegen der Besonderheit des Verfahrens und der unter Umständen langen Postwege rechtzeitig handeln. Die deutschen Auslandsvertretungen weisen durch Anzeigen in der ausländischen Presse auf die Wahlmöglichkeit für Deutsche aus dem Ausland hin. Zum Teil bieten die Botschaften und Konsulate auch an, die Beförderung der ausgefüllten Wahlunterlagen für die Briefwahl zu übernehmen. Bitte erkundigen Sie sich hierfür direkt bei der zuständigen Auslandsvertretung. Daneben sollten Familienangehörige oder Freunde, die in der Bundesrepublik Deutschland leben, und Firmen, die Mitarbeiter ins Ausland entsandt haben, ihre im Ausland lebenden Angehörigen, Freunde und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf die Möglichkeit und Formalien zur Teilnahme an der Wahl zum 17. Deutschen Bundestag aufmerksam machen. ***

Ich hoffe jedenfalls, Sie haben dennoch nicht zu große Umstände bei der Bundestagfswahl und treffen eine glückliche Wahlentscheidung. Die ödp steht diesmal für rund 75% der Wahlberechtigten zur Auswahl. Dies ist ebenfalls Ergebnis eines sehr langwierigen und aufwendigen Prozesses, für eine bisher nicht im Bundestag vertretene Partei, die dafür u.a. Ummengen an Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigeten vorweisen muss. Mit der ödp stimmen Sie für mehr Umweltschutz, mehr soziale Gerechtigkeit, mehr demokratische Mitbestimmung und bessere Bildungschanchen. Und nicht zuletzt für mehr Transparenz und größere Einfachheit bürokratischer Strukturen und Vorgänge.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr David Perteck