Frage von Hansgeorg S. •

Warum keine erhöhte Mehrwertsteuer auf US Softwarelizenzen?

Die amerikanische Softwareindustrie entwickelt in den USA Software, die Billionen Dollar wert ist und vertreibt sie über Briefkastenfirmen und Online-Portalen in der ganzen Welt. Allerdings werden dabei nur IT-Arbeitsplätze in den USA geschaffen, ist das nicht unfair?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr S.,

 

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 5. April, die ich aufmerksam gelesen habe.

Die Mehrwertsteuer, auch Umsatzsteuer genannt, ist eine Steuer, die beim Verkauf von Waren und Dienstleistungen erhoben wird. Darunter fallen auch Softwarelizenzen. 

Es gibt Umsatzsteuer-Richtlinien der Europäischen Union, die konkrete Grenzen für die Umsatzsteuer aufstellen. Allerdings bestimmen die Mitgliedstaaten über die genaue Höhe der Steuer. Die EU-Richtlinie schränkt das aber insofern ein, als dass die Staaten nur einen regulären Umsatzsteuersatz (in Deutschland 19 %) und ein bis zwei ermäßigte Steuersätze (in Deutschland 7 %) erheben dürfen. Das dient der Vermeidung von ausufernder Bürokratie und der Vereinfachung für die Unternehmen, die die Umsatzsteuer in Rechnung stellen und an das Finanzamt abführen.

Statt der Umsatzsteuer können Zölle ein angemessenes Mittel zur Besteuerung ausländischer Dienstleistungen sein. Grundsätzlich befürworte ich einen freien Handel ohne hohe Zollbarrieren, weil dies Wohlstand für alle Beteiligten schafft. Vor dem Hintergrund der von US-Präsident Trump verhängten Zölle hoffe ich weiterhin auf eine Verhandlungslösung. Falls das aber nicht gelingt, muss die Europäische Union eine entschiedene Antwort finden. Hierzu können unsererseits Zölle auf verschiedene Waren und Dienstleistungen in den Blick genommen werden. 

Im Software-Bereich ist es zutreffend, dass amerikanische Unternehmen vor allem in den USA und wenig in Europa entwickeln, den Vertrieb aber über europäische Niederlassungen und Onlineplattformen abwickeln. Dabei fallen in Europa Steuern an, die durch komplexe Unternehmensstrukturen jedoch niedrig gehalten werden. 

Um solche Steuervermeidungsmechanismen bei großen internationalen Konzernen zu bekämpfen, haben die OECD-Mitglieder, darunter die USA und fast alle EU Länder, 2021 eine internationale Steuerreform beschlossen.  Diese besteht aus zwei Säulen: Erstens sollen Gewinne dort versteuert werden, wo sie entstehen; Zweitens 
wird ein globaler Mindeststeuersatz von 15 % geschaffen, auf den Staaten die Gewinnsteuerlast anheben können, wenn geringere Steuern in einer Steueroase bezahlt werden. 

Die Europäische Union hat die Zweite Säule mit der Richtlinie zur globalen Mindestbesteuerung von 2022 bereits umgesetzt. Einige Länder müssen aber das Abkommen zur ersten Säule noch final unterzeichnen. Dazu gehören auch die USA, wo der Kongress das Abkommen bisher nicht ratifiziert hat. Erst dann wird die EU die erste Säule durch eine Richtlinie in das EU-Recht überführen, um ein einseitiges Handeln und daraus entstehende Doppelbesteuerung zu vermeiden.

 

Mit freundlichen Grüßen nach Seelze


David McAllister

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