Frage an David McAllister von Jürgen S.
Nach der EU Wahlgesetzen darf nur gewählt werden die deutsche Staatangehörigkeit nach Artikel 116(1) GG besitzt.
Alle Kandidaten haben von ihrer Gemeinde eine Bescheinigung (Anlage16 (zu § 32 Abs. 4 Nr. 2 EuWO) erhalten, dass sie „am Wahltag nach den heute vorliegenden Erkenntnissen Deutsche/r im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes und nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen (§ 6b Abs. 3 des Europawahlgesetzes)“ sind.
Meine Frage?
Wie kann es sein das man eine Staatsangehörigkeit nur für einen bestimmten Tag erhält? Einmal Deutsche/r immer Deutsche/r, siehe Art 16(1) GG.
Sehr geehrter Herr Schnabel,
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 26. April 2014. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich direkt an mich.
Mein Büro in der CDU-Landesgeschäftsstelle in Hannover erreichen Sie per Mail unter mcallister@cdu-niedersachsen.de oder per Brief an die CDU-Landesgeschäftsstelle, Hindenburgstraße 30, 30175 Hannover.
Mit freundlichen Grüßen
David McAllister