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Frage von Gesa K. •

Frage an David McAllister von Gesa K. bezüglich Bildung und Erziehung

Sehr geehrter Herr McAllister,

im Vorfeld der Landtagswahlen trete ich mit folgender Problematik bezüglich der Lehrerausbildung im Vorbereitungsdienst der unterschiedlichen Lehrämter an Sie heran:

Im gymnasialen Lehramt bilden Fachleiter (im gewissen Umfang auch „Mitwirker“) aus, die der Besoldungsstufe A15 zugeordnet sind. Sie besetzen eine Funktionsstelle (auf Lebenszeit), die am Studienseminar (= Dienststelle) anhängig ist.
Im GHRS-Lehramt werden Fachseminarleiter mit der Wahrnehmung der Ausbildungstätigkeit beauftragt. Die Beauftragung ist jederzeit widerrufbar. Für ihre Tätigkeit erhalten sie eine Stellenzulage von 150.—EUR auf ihr normales Lehrergehalt (A12 bzw. A13).

Die Gehaltsdifferenz zwischen einem Fachleiter und einem Fachseminarleiter belaufen sich demzufolge auf bis zu 1066.—EUR pM. Und diese bei gleicher Tätigkeit, die durch eine gemeinsame APVO festgeschrieben ist!

Aus diesen Besoldungs- und Statusunterschieden ergibt sich seit Einführung des Vorbereitungsdienstes in Niedersachsen, also seit nunmehr fast 35 Jahren, eine Benachteiligung der Lehrämter GHRS, die in der Sache nicht gerechtfertigt ist und zudem (aufgrund von Besoldungserhöhungen im gym. Lehramt bei statischer Stellenzulage im Lehramt GHRS) einer zunehmenden Verschärfung unterliegt.

Wie stellen Sie sich / Ihre Partei zu dem dargestellten Problem?
Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um der Problematik zu begegnen?

Eine weitere Ungerechtigkeit an den Studienseminaren der Lehrerausbildung betrifft die dort tätigen Verwaltungsangestellten, die vergütungsmäßig als Schreibkräfte unterster Lohngruppe behandelt werden, gleichwohl aber eigenverantwortliche Tätigkeiten in der Organisation des Vorbereitungsdienstes und der Durchführung von Staatsprüfungen wahrnehmen, die zumindest einer Sachbearbeitertätigkeit entsprechen.

Auch hier bitte ich um Ihre Stellungnahme.

Mit freundlichem Gruß
Gesa Klages

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Sehr geehrte Frau Klages,

Sie sprechen einige rechtlich schwierige Sachverhalte an, über die die Fachverwaltung in der Vergangenheit bereits wiederholt intensiv beraten hat. Gerne lasse ich Ihnen dazu eine aktuelle Stellungnahme aus dem zuständigen Niedersächsischen Kultusministerium zukommen. Bitte übersenden Sie dazu doch Ihre Postadresse an mein Büro in der Staatskanzlei, Planckstraße 2, 30169 Hannover.

Mit freundlichen Grüßen

David McAllister

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