Frage an David McAllister von Tilman K. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Herr McAllister,
sind Sie bereit, Besitzer landwirtschaftlicher Grundstücke öffentlich vor "windigen" Pachtvertragsangeboten von Windkraft-Investoren zu warnen, hierbei
a) vor allem davor daß es in diesen Verträgen keine vor vornherein gesicherte Summe für den Rückbau von Windkraftanlagen (WKA) gibt? Es kommt vor, daß in Fällen, wo der Rückbau nach allgemeiner Erfahrung z.B. für eine 3 MW-Anlage mit 170.000 EUR anzusetzen ist (vgl. 6,5% Richtwert im Windenergieerlasse aus NRW [ http://www.umwelt.nrw.de/klima/pdf/windenergie_erlass.pdf ] Ziff. 5.2.2.4), mancherorts nach Wunsch des Investors nur 40.000 EUR Sicherheit oder noch niedriger (25.000 EUR) vereinbart werden sollen.
b) auch davor, daß die gesamte Sicherheit nicht von Baubeginn an geleistet wird, sondern sukzessive angespart werden soll? Denn wie könnte man ansonsten einen Rückbau z.B. im Falle eines frühen "Ablebens" einer WKA gesichert finanzieren (es sei denn, dies wäre im Vertrag "wasserdicht" geregelt)?
c) zudem davor, zu vereinbaren, daß im Vertrag eine Rückbausicherheit entfällt, wenn die Baugenehmigungsbehörde eine Sicherheit festlegt (§35 Abs.5 BauGB)? Denn es sind zum einen zahlreiche behördlich fixierte Rückbausicherheiten bekannt, die weit unter den tatsächlichen Rückbaukosten liegen ("Spitzenreiter" dürfte der Hohenlohekreis mit 25.000 EUR, also etwa 100.000 EUR zu wenig, für eine Enercon E-82 sein, siehe Beteiligungsprospekt [ http://www.igsz.eu/WEK/HOHL/Roter-Berg-Prospekt.pdf ] S.5).Zum anderen hat man nur mit einer vertraglich fixierten Sicherheit die Möglichkeit, den Rückbau selber auf einer sicheren finanziellen Basis durchzusetzen und nicht auf behördliches Handeln angewiesen zu sein.
d) schließlich vor allem Kommunen davor, solche Veträge mit Elementen wie unter "a" bis "c" angesprochen, abzuschließen? Denn selbst mit einem oder mehreren Verwaltungsjuristen besetzte Rathäuser drohen stellenweise auf derlei "windige" Vertragsangebote hereinzufallen.
Gruß
Tilman Kluge
Sehr geehrter Herr Kluge,
mit dem Rückbau von Windenergieanlagen sprechen Sie ein Thema an, das besonders an der windreichen Nordseeküste viele Menschen in Niedersachsen bewegt, die einen geeigneten Standort an einen Anlagenbetreiber verpachtet haben. Der Landesregierung ist hier an einem gerechten Interessenausgleich zwischen den Parteien gelegen, denn dadurch bleibt die Akzeptanz der Windkraft auch bei den Grundeigentümern erhalten. Gleichwohl ist es zunächst Angelegenheit der jeweiligen Parteien, die beiderseitigen Vertragsbeziehungen zu regeln. Ergänzend könnten geeignete Stellen hinsichtlich einzelner Umstände wie z.B. der Sicherheiten für einen Rückbau der Anlagen aufklärend wirken, etwa Grundbesitzererbände, der Bauernverband oder auch Windenergievereinigungen. Auch diese sollten Sie auf das von Ihnen erkannte Problem hinweisen. Wieweit sich ergänzend auch das Land daran beteiligen kann, wird das für Energiefragen zuständige Umweltministerium gemeinsam mit dem für Bau zuständigen Sozialministerium zu prüfen haben.
Mit freundlichen Grüßen nach Kührstedt
David McAllister