Frage an David McAllister von Dieter R. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,
wir beziehen uns auf die 3. Ä. des TSchG der Bundesregierung und haben festgestellt, dass sich der -§ 13b neu- (Nr. 25, DR 300/12) im Schwerpunkt nur auf die frei lebenden Katzen konzentriert und die Voraussetzungen und Möglichkeiten beschreibt, wie die Länder dieser Symptomatik begegnen können. Eine Kastration ist nur für frei lebende Katzen vorgesehen.
Im gegenwärtigen Entwurf des -§ 13 b neu-, fehlt die Möglichkeit zur Einführung einer Kastrationspflicht für freilaufende Katzen durch die Länder und Kommunen. Die bis dato bestehende Möglichkeit eine kommunale Verordnung zu erlassen, gestützt auf das allgemeine Polizei-und Ordnungsrecht, wäre dann nicht mehr zulässig, weil der Bund von seiner konkurrierenden Gesetzgebung im Rahmen des Tierschutzgesetzes Gebrauch gemacht hätte.
Paradoxerweise stehen dann Kommunen, die bereits eine Verordnung zur Kastrationspflicht eingeführt haben, um tierschutzwidrige Umstände zum Schutz der Katze zu verhindern, demnächst vor der Rechtswidrigkeit ihrer Maßnahme, obwohl man mit dem -§ 13 b neu- genau diese tierschutzwidrige Umstände beseitigen bzw. verhindern will.
Obwohl in den Erläuterungen zu Nr. 25 -§ 13 b neu- (DR 300/12 Seite 58, 4. Absatz), unkastrierte freilaufende Katzen als eindeutige Ursache angesehen werden, dass Kastrationsaktionen bei frei lebenden Katzen ohne Erfolg verlaufen, wird auf eine Kastrationspflicht für freilaufende Katzen verzichtet.
Weil mit der Novellierung des -§ 13 b neu- keine Möglichkeit mehr bestehen würde, die Ursache der Problematik anzugehen, werden die Tierschutzorganisationen sich zwangsläufig zurückziehen müssen und die Beseitigung von tierschutzwidrigen Umständen, in denen frei lebende Katzen ihr Leben fristen, der Zuständigkeit kommunaler Amtsträger überlassen.
Wir benötigen eine Kastrationsverpflichtung ohne Beschränkung oder der § 13b muss verworfen werden. Wir hoffen dazu auf eine Initiative des Landes.
MfG
D. Ruhnke
Katzenhilfe Bleckede e.V.
Sehr geehrter Herr Ruhnke,
Sie sprechen ein Problem an, das viele Tier- und besonders Katzenfreunde in Niedersachsen bewegt. Der Landesregierung ist das Thema bekannt. Neben einer intensiven Aufklärung der Tierhalter über die Problematik der unkontrollierten Vermehrung von Katzen plant Niedersachsen derzeit auch, ein von einem überregionalen Tierschutzverband entwickeltes Projekt einer landesweiten Katzenkastrationsaktion mitzufinanzieren. Inwieweit die von Ihnen genannten Rechtsgrundlagen Kastrationsmaßnahmen bei Katzen ermöglichen oder diese einschränken, sollte das für den Tierschutz zuständige Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung näher prüfen. Daher empfehle ich Ihnen, Ihre Hinweise nochmals direkt postalisch oder per E-Mail an das Ministerium zu richten.
Mit freundlichen Grüßen
David McAllister