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Frage von Ralf W. •

Frage an David McAllister von Ralf W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident McAllister,

an Herrn Minister Busemann habe ich mich bereits zuvor gewandt. Dieser vertritt auch in der Öffentlichkeit die Ansicht, ein Betrag von 25,-- € / Tag unschuldig erlittener Haft würde eine Lizenz zum Geldabholen darstellen.

Laut Niedersächsischer Landesverfassung Art. 37 bestimmt der Ministerpräsident die Richtlinien der Politik. Verstehe ich es richtig, dass Sie - da Sie weisungsbefugt sind -, diese Richtlinie Herrn Busemann vorgegeben haben, so dass dieser sie dann in der Öffentlichkeit vertritt?

Wenn dem nicht so sein sollte, warum werden Sie dann nicht im Rahmen Ihrer Führungskompetenz tätig? Es entsteht so der Eindruck, dass die Einschätzung des Herrn Busemann auch die Ihre ist.

Dass Staatsanwälte der Staatsanwaltschaft Hannover ihre Dienstzeit im Puff verbringen und Prostituierten helfen, polizeiliche Massnahmen zu unterlaufen, ist durch den Artikel in der ZEIT von Frau Kröger, die dafür den Henri-Nannen-Preis 2010 erhalten hat, belegt. Dass von Ihnen im Rahmen Ihrer Weisungsbefugnis in dieser Sache etwas veranlasst wurde - zumal Herr Minister Busemann ja offensichtlich nicht tätig wird - kann ich nicht erkennen.

Meine Frage an Sie: Ist unter diesen Voraussetzungen Herr Minister Busemann als Justizminister noch haltbar?

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Witte

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Sehr geehrter Herr Witte,

die Richtlinienkompetenz des Ministerpräsidenten nach Art. 37 Absatz 1 Satz 1 der Landesverfassung bedeutet entgegen Ihrer Auffassung keine Weisungsbefugnis in jedem Einzelfall. Die Richtlinien der Politik umfassen nur die grundlegenden und richtungsweisenden politischen Leitentscheidungen. Dem gegenüber steht das Ressortprinzip gemäß Artikel 37 Absatz 1 Satz 2 der Landesverfassung, wonach jeder Landesminister seinen Geschäftsbereich selbstständig und unter eigener Verantwortung leitet. Dazu gehört unter anderem die Bestimmung der Ressortpolitik, Organisationsgewalt, die Personalhoheit sowie ein Weisungs-, Sachentscheidungs- und Kontrollrecht gegenüber nachgeordneten Behörden. Die von Ihnen genannten Beispiele gehören damit zu den Aufgaben eines Landesministers.

Mit freundlichen Grüßen

David McAllister

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