Frage an David McAllister von Heinz K. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr MC Allister,
warum werden Anruf und Bürgerbusse nicht steuerlich bevorzugt und mehr von der Landesregierung gefördert
Mit freundlichen Grüssen
Heinz Knief
Sehr geehrter Herr Knief,
zum Thema öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) habe ich mich hier schon mehrfach geäußert. Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV (Busverkehr) ist zunächst der jeweilige Landkreis. Er kann am besten entscheiden, wo Bedarf für eine Buslinie besteht und mit Fahrzeugen welcher Art und Größe dort gefahren werden soll. Das Land unterstützt die Landkreise durch pauschale Finanzzuweisungen nach dem Niedersächsischen Nahverkehrsgesetz (§ 7 Abs.5). Welche Busse dann letztendlich verkehren, ob auf Abruf oder nach Linienplan, darüber entscheidet der Landkreis.
Sollte aus Ihrer Sicht eine bestimmte Haltestelle unzureichend bedient werden, empfehle ich Ihnen, Ihren Landkreis darauf aufmerksam zu machen, damit dieser die vorhandenen Strukturen im ÖPNV vor Ort ggfs. anpassen kann.
Mit freundlichen Grüßen
David McAllister