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Frage von Jutta T. •

Frage an David McAllister von Jutta T. bezüglich Finanzen

Guten Tag, Herr Ministerpräsident,

ich war beamtete Lehrerin, bin jetzt im vorzeitigen Ruhestand. Im Jahr 2005 hat die Landesregierung die Sonderzahlungen (Urlaubs/Weihnachtsgeld) für Beamte ersatzlos gestrichen. Dagegen habe ich - und viele andere mit mir - 2005 Einspruch erhoben. In anderen Bundesländer - und bei Bundesbeamten - werden diese Gelder weiterhin gezahlt. Es laufen seit Jahren Musterverfahren bei verschiedenen Verwaltungsgerichten. Mich interessiert nun, wie lange man noch auf eine endgültige Entscheidung warten muss, wie ist der Stand der Dinge? Diese Ungleichbehandlung von Beamten in Nds empfinde ich als äußerst ungerecht. Ist unsere Arbeit weniger wert? Nach 5 Jahren dürfte es doch so langsam mal eine Entscheidung geben, oder muss ich erst wieder eine weitere Landtagswahl abwarten?

Mit freundlichen Grüßen, Jutta Turobin

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Sehr geehrte Frau Turobin,

vielen Dank für ihre Anfrage, zu der ich Ihnen gerne die Hintergründe erläutere. Im Zusammenhang mit der weitgehenden Streichung der jährlichen Sonderzahlung werden – wie mit dem Niedersächsischen Beamtenbund (NBB) vereinbart – vier Musterverfahren geführt.

In einem der Musterverfahren hat das Verwaltungsgericht Braunschweig mit Beschluss vom 09.09.2008 – 7 A 357/05 – ein Klageverfahren ausgesetzt, um eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu der Frage einzuholen, ob mit der Besoldung des Klägers im Kalenderjahr 2005 – bezogen auf die BesGr. A 9 BBesO – noch eine verfassungsgemäße Alimentation gewährleistet ist. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist leider bis jetzt nicht ergangen.

In den drei weiteren, zusammengefassten Musterverfahren hat das Verwaltungsgericht Lüneburg am 30.04.2009 – 1 A 300/05 – erstinstanzlich zugunsten des Landes entschieden, dass sich eine verfassungswidrige Unteralimentation für niedersächsische Beamte für das Jahr 2005 nicht feststellen lasse. Auf die hiergegen eingelegten Berufungen hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht das Ruhen dieser Verfahren bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in dem oben genannten Verfahren angeordnet.

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bleibt daher abzuwarten. Die Landesregierung kann eine Beschleunigung dieser Musterverfahren nicht bewirken, weil die Terminierung und Entscheidung nicht in ihrer Hand liegt.

Mit freundlichen Grüßen

David McAllister

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