Frage an Danyal Bayaz von Holger S. bezüglich Innere Sicherheit
Guten Tag Herr Dr. Bayaz,
haben Sie, obschon kein Rechtsgelehrter aber Abgeordneter, eine Meinung zum Urteil des Weimarer Amtsgerichts 6 OWi - 523 Js 202518/20 ? Danke.
Sehr geehrter Herr Spengler,
die grüne Bundestagsfraktion fordert die Große Koalition seit Monaten auf, die Voraussetzungen für grundrechtseinschränkende Coronamaßnahmen gesetzlich besser zu regeln. Bereits im Frühjahr war klar, dass Maßnahmen teils juristisch angreifbar waren. Wieder und wieder haben wir daher gefordert, eine ordentliche Gesetzesgrundlage für die Beschränkungen zu schaffen – lange ohne Erfolg. Erst als Gerichte ab Sommer begannen, Maßnahmen zu kippen, kam es von Seiten der Bundesregierung zu Bewegung in dieser Frage. Mit der Verabschiedung des neuen Infektionsschutzgesetzes reagierte die Große Koalition auf einen Teil der Kritik von Jurist*innen. Auch auf unseren Druck hin wurde mit diesem Dritten Bevölkerungsschutzgesetz erstmals die epidemische Lage definiert. Das Gleiche fordern wir beispielsweise für Risikogebiete. Da sie herangezogen werden für einschneidende Quarantänemaßnahmen, müssen sie im Gesetz genauer beschrieben werden. So muss zumindest in Grundzügen festgelegt werden, aufgrund welcher Parameter ein Gebiet überhaupt als Risikogebiet ausgerufen werden kann. In Betracht kommen zum Beispiel die Zahl der Infektionen im Zielland, die Zahl der Testungen insgesamt und der Anteil der positiven Tests.
Eine erfolgreiche Bekämpfung der Pandemie ist auf die Akzeptanz in der Bevölkerung angewiesen. Dafür braucht es nachvollziehbare und juristisch klar geregelte Maßnahmen, die den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ebenso wie die Durchsetzung durch Behörden in der Praxis beachten und zu Ende denken. Hierfür werden wir uns weiter einsetzen
Beste Grüße,
Danyal Bayaz