Frage an Danyal Bayaz von Holger S. bezüglich Medien, Kommunikation und Informationstechnik
Guten Abend Herr Dr. Bayaz,
mir fällt immer häufiger auf, dass zwangsgebührenfinanzierte Sendungen des ÖRR in Streaming-Portalen vermarktet werden. Diese müssten doch, wie übrigens Werbeeinnahmen ebenfalls, komplett zur Reduktion der Zwangsgebühren führen bzw. in einer Art Rechenschaftsbericht aufgeführt sein. Wie ist Ihre Auffassung hierzu bzw. wie ist die Rechtslage ?
Danke
Sehr geehrter Herr Spengler,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Die jeweiligen Rechenschaftsberichte des ÖRR finden Sie transparent auf den jeweiligen Seiten des ZDF (z.B. https://www.zdf.de/zdfunternehmen/2019-jahrbuch-finanzen-jahresabschluss-100.html), sowie den ARD Landesfunkanstalten (https://www.ard.de/home/Jahresbericht____Geschaeftsbericht/3137136/index.html). Dort finden Sie Einnahmen aus den Verwertungen (Verwertungserlöse) und können transparent nachverfolgen, wie sich die Einnahmen und daraus resultierend auch die Rücklagen bilden. Die Höhe des Rundfunkbeitrags wird nicht von einer Rundfunkanstalt oder von den Rundfunkanstalten insgesamt festgelegt, sondern in einem transparenten, mehrstufigen Verfahren. In einem ersten Schritt ermitteln die Rundfunkanstalten ihren jeweiligen Finanzbedarf und melden diesen bei der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) an. Diese Kommission, der 16 unabhängige Finanz-, Wirtschafts- und Rundfunkexpert*innen angehören, überprüft die Anmeldungen und gibt eine Empfehlung ab, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe eine Beitragsanpassung erforderlich ist. Auf der Grundlage dieses Berichts legen die Ministerpräsident*innen der Länder dann die Höhe des Beitrags in einem Staatsvertrag fest. Dieser braucht die Zustimmung aller 16 Landesparlamente.
Beste Grüße,
Danyal Bayaz