Frage an Danyal Bayaz von Renate B. bezüglich Bundestag
Sind Sie für die Verkleinerung des Bundestages durch eine Wahlrechtsreform und dies noch vor der nächsten Bundestagswahl?
Sehr geehrte Frau Brandenburg-Trunschel,
vielen Dank für Ihre Frage. Unser Ziel ist eine Wahlrechtsreform noch in dieser Wahlperiode.
Die Fraktionen von FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen haben einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (19/14672) mit dem Ziel einer Verkleinerung des Bundestages bei künftigen Wahlen vorgelegt. Übrigens der einzige Vorschlag bislang.
Die Zahl der Abgeordneten ist mit 709 seit der letzten Bundestagswahl deutlich über der gesetzlichen Sollgröße von 598 liegt. Gemessen an derzeitigen Umfragewerten sei es nicht unwahrscheinlich, dass ein Bundestag, der aktuell gewählt werden würde, bei einem unveränderten Wahlrecht eine Mitgliederzahl von weit über 800 aufwiese.
Mit dem Gesetzentwurf soll das System der personalisierten Verhältniswahl beibehalten, aber die Zahl der sogenannten Überhangmandate "und somit auch die Zahl der durch sie erforderlich werdenden Ausgleichsmandate" deutlich reduziert werden.
Um die Entstehung von Überhangmandaten möglichst zu vermeiden, soll das Verhältnis von Listen- und Direktmandaten zugunsten der Listenmandate auf etwa 60 zu 40 verändert werden. Dazu soll die Zahl der Wahlkreise von 299 auf 250 verringert, die Gesamtsitzzahl dagegen von 598 auf 630 erhöht werden. Zudem soll dem Gesetzentwurf zufolge "eine Vorabverteilung von Sitzen auf die Parteien in den Ländern" entfallen, da auch dieses sogenannte Sitzkontingentverfahren "zu unnötigem Ausgleichbedarf für andere Parteien" führe.
Mit dem Gesetzentwurf soll die Gefahr eines übermäßigen Ansteigens der Sitzzahl über die Sollgröße deutlich reduziert werden. Somit könnte die Größe des Bundestages konstanter und vorhersehbarer.
Den Gesetzesentwurf finden Sie hier: https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/146/1914672.pdf
Mit freundlichen Grüßen,
Danyal Bayaz