Frage an Danyal Bayaz von Jens E. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Bayaz,
mich treibt die schrittweise Unterhöhlung der Demokratie und Mitbestimmung um. Wie ich vor kurzem erst erfuhr, beabsichtigt die Bundesregierung im Dezember, einen "UN-Migrationspakt" in Marrakesch zu unterzeichnen, dessen Inhalt für mich mehr als besorgniserregend ist. Dennoch will ich gar nicht auf den Inhalt eingehen, sondern auch die Frage, wieso diese Absichtserklärung nicht im deutschen Parlament diskutíert wird. Auch die Öffentlichkeit ist mehr als uninformiert. Wenn Sie 10 Menschen nach diesem Pakt fragen, werden 8 mit den Schultern zucken.
Finden Sie das nicht auch besorgniserregend, dass solch folgenreiche Abkommen im Parlament, also dem Organ der Demokratie, nicht diskutiert werden? Dass Bürokraten so etwas an der Bevölkerung und Demokratie vorbei aushandeln und die Regierungen - nicht alle: Österreich, USA, Australien unterschreiben zum Beispiel nicht - dies einfach im Namen der Völker, aber ohne selbige zu fragen, unterschreiben?
Mit freundlichen Grüßen
J. E.
Sehr geehrter Herr E.,
die grüne Bundestagfraktion begrüßt den UN-Migrationspakt seit langem, vor allem dessen multilateralen Ansatz. Es ist der erste Versuch überhaupt, sich innerhalb der Vereinten Nationen im Umgang mit Migrationsprozessen auf ein gemeinsames internationales Regelwerk zu verständigen. Mit ihm soll Migration durch verbesserte internationale Zusammenarbeit in geordnete und reguläre Bahnen gelenkt werden. Dies unterstützt die Grüne Bundestagsfraktion ausdrücklich.
Der UN-Migrationspakt wurde inzwischen intensiv und breit im Parlament diskutiert. Die Grüne Fraktion hat den Antrag „Umsetzung des Global Compact for Migration – Globale Standards für die Rechte von Migrantinnen und Migranten stärken“ gestellt und damit beigetragen, dass ein Diskussion stattfindet. Den Antrag finden Sie hier: https://gruenlink.de/1jm8 .
Auch hat das Parlament inzwischen über den UN Migrationspakt abgestimmt: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2018/kw48-de-migrationspakt/580712
Eine Unterzeichnung des Vertrags erfolgte dementsprechend auch erst nach der Diskussion im Bundestag.
Der UN-Migrationspakt ändert auch nicht die Rechtlage in Deutschland. Einige Ziele sind bereits heute als Regelungen im nationalen oder europäischen Recht enthalten. Weitere Maßnahmen, die z.B. sich auf die Ziele des Global Compact berufen, bräuchten in Ihrer Umsetzung in Deutschland folglich auch die Behandlung in einem entsprechenden Gesetzgebungsverfahren. Außerdem ist auch die Wahrung nationaler Souveränität zentrales Leitprinzip des Migrationspakts: So bekräftigt er ausdrücklich „das souveräne Recht der Staaten, ihre nationale Migrationspolitik selbst zu bestimmen, sowie ihr Vorrecht, die Migration innerhalb ihres Hoheitsbereichs in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht selbst zu regeln“.
Mit freundliche Grüßen
Danyal Bayaz