Frage von Morten R. • 07.03.2016
Frage an Danny Freymark von Morten R. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Freymark,
seit 2015 müssen AG 8€50 Mindestlohn zahlen. Als Unterhaltspflichtiger Vater 3-er Kinder hat sich für mich dadurch absolut nichts geändert, außer die Höhe meiner Unterhaltszahlungen. Die Bemessungsgrenze von 1000€ ist seit Jahren unverändert. An meiner persönlichen Situation hat sich also nichts verbessert. Das jedoch sollte durch die Einführung des Mindestlohnes errreicht werden. Gibt es seitens der CDU hier Pläne? Oder bleibt alles beim alten?
mfg Morten Röhtz
Antwort ausstehend von Danny Freymark CDU