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Danny Freymark
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Frage von Joachim S. •

Frage an Danny Freymark von Joachim S. bezüglich Gesundheit

Wie jedes Jahr habe ich bei der Techniker Krankenkasse die Befreiung von Zusatzleistungen für das Jahr 2013 beantragt und im Dezember 2012 die fällige Befreiungsgebühr in Höhe 216,00 € bezahlt. Da die Quartalsgebühr von 10,00 € für das Jahr 2013 wegfällt (bei 2 Personen immerhin 100,00€) ist es mir nicht verständlich das die TK dem nicht Rechnung trägt und die Vorrauszahlung nicht mindert. Bin selber Schwerbehindert.. Laut Antwort der TK Die individuelle Belastungsgrenze für das Jahr 2013 bleibt bestehen. Der Wegfall der Praxisgebühr ändert nichts an diesem Betrag, da sich die Belastungsgrenze prozentual aus den Familienbruttoeinnahmen berechnet.

Trotz Millardenüberschüsse bei den Krankenversicherung ist mir diese Vorgehensweise nicht verständlich.

Mit freundlichen Grüßen Joachim Stöwe

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Sehr geehrter Herr Stöwe,

ich danke Ihnen für ihre Anfrage. Bitte entschuldigen Sie die verspätete Antwort. Wie Sie bereits ausgeführt haben, hat die Bundesregierung in diesem Jahr die Praxisgebühr abgeschafft. Dieses geschah, um die erwähnten Überschuss-Milliarden der gesetzlichen Krankenkassen abzubauen.

In ihrem konkreten Fall geht es um die Befreiung von den Zusatzleistungen, welche Sie bei der Krankenkasse beantragt und gewährt bekommen haben. Eine solche Befreiung ist erst ab der sogenannten Zuzahlungsgrenze möglich, welche individuelle für Sie ermittelt wurde. Die Frage von welchen Leistungen Sie die Krankenkasse befreit, ist allein von der Krankenkasse im Einzelfall zu beantworten. Eine generelle Antwort auf eine solche Frage gibt es da leider nicht.

Ich verstehe natürlich Ihren Ärger über dieses Problem. Leider jedoch, sind mir als Landespolitiker hier die Hände gebunden, da die Gesundheitspolitik und konkret die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse in der Verantwortung des Bundes und der Krankenkassen selbst liegen. Eine Idee wäre jedoch, sich mit Ihren Anliegen an den Petitionsausschuss des Bundestages zu wenden. Mehr Informationen erhalten Sie unter:
epetitionen.bundestag.de/epet/peteinreichen.html

Gern stehe ich Ihnen für Rückfragen oder weitere Anliegen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Danny Freymark

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