Frage an Daniela Wagner von Florian H. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrte Frau Wagner,
bei den ganzen Corona Maßnamen wurde m.E. ein entscheidender Punkt für Arbeitnehmer vergessen, das Bundes Urlaubsgesetz. Nicht genommener Urlaub verfällt einfach, wie soll ich in Corona Zeiten Urlaub mit einem "Erholungseffekt" nutzen? Natürlich ist es möglich einfach mal 1-2 Tage frei zu machen. Aber ein wirklicher Erholungseffekt ist das nicht. Da Reisen nach wie vor einfach nicht möglich ist, bzw. nur mit massiven Einschränkungen. 14 Tage daheim zu sitzen in der Wohnung und dabei ggf. noch die Kinder rund um die Uhr betreuen während der Sommerferien ist wahrlich keine Erholung. Was plant Ihre Partei dazu zu unternehmen um eine Gesetzesgrundlage zu schaffen die es ermöglicht nicht verbrauchten Urlaub auch in neue Jahr mit zu übernehmen ohne das mich der Arbeitgeber zwingt den Urlaub zu verbrauchen bzw. dieser verfällt?
Mit freundlichen Grüßen
F. Heuberger
Sehr geehrter Herr Heuberger,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir gut nachvollziehen können.
Natürlich sind unter Pandemiebedingungen auch die Reisemöglichkeiten zu vielen Urlaubszielen stark eingeschränkt. Allerdings halten wir es grundsätzlich auch jetzt für sinnvoll, den Erholungsurlaub in dem Jahr zu nehmen, in dem er anfällt. Denn für viele Menschen bedeutet die Pandemie natürlich auch einen gesteigerten Bedarf an Erholung. Ohne Urlaub "Durchzuarbeiten" und den Urlaub auf eine unbestimmte Zeit nach der Pandemie zu verschieben, würde dem Erholungszweck des Urlaubs auch nicht gerecht werden. Ein genereller Anspruch auf Verschiebung des Urlaubsanspruchs in die Folgejahre erscheint uns daher nicht sinnvoll. Gleichwo(...)hl begrüßen wir es natürlich, wenn durch individuelle, betriebliche oder tarifliche Vereinbarungen flexible Lösungen im Umgang mit Resturlaub gefunden werden.
Wir wünschen Ihnen trotzdem einen schönen Sommer.
Mit freundlichen Grüßen
Daniela Wagner, MdB